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Elektrisches Fahren & Elektroautos Elektroauto-Steuer 2027: Was ändert sich?

Elektroauto-Steuer 2027: Was ändert sich?

Aktualisiert im Oktober 2026, nach dem Prinsjesdag.

Fahren Sie beruflich ein Elektroauto oder planen Sie die Anschaffung? Dann ändert sich 2027 etwas an Ihrem geldwerten Vorteil. In diesem Artikel erfahren Sie genau, was der geldwerte Vorteil für Elektroautos 2027 beinhaltet, welche monatlichen Kosten auf Sie zukommen, welche Änderungen im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan 2026 vorgenommen wurden und wie Sie den geldwerten Vorteil komplett vermeiden können.

Kurzfassung der Elektroauto-Steuer 2027

  • 2026: 18 % auf die ersten 30.000 € des Listenpreises, 22 % auf den darüber hinausgehenden Teil.
  • 2027: 20 % auf die ersten 30.000 €, 22 % auf den darüber hinausgehenden Betrag.
  • Ab 2028: 22 % des gesamten Listenpreises, genau wie bei einem Benzin- oder Dieselauto.

Der für Ihr Fahrzeug geltende Prozentsatz hängt vom Datum der Erstzulassung ab. Dieser Prozentsatz bleibt 60 Monate lang gültig.

Was hat sich am Budgettag 2026 geändert?

Für 2027 ändert sich nichts am Prozentsatz. Die 20 % standen bereits fest: Das Repräsentantenhaus hatte Ende 2025 mit dem Steuerplan 2026 beschlossen, die Förderung für Elektroautos schrittweise abzubauen. Ohne diese Änderung wäre der Steuerzuschlag 2026 bereits auf 22 % gestiegen.

Für diejenigen, die sich für einen Firmenwagen entscheiden, ist dies sicherlich neu:

  • Zusätzliche Abgabe auf neue Firmenfahrzeuge mit Benzin- und Dieselantrieb. Ab dem 1. Januar 2027 zahlt der Arbeitgeber eine jährliche Steuer in Höhe von 12 % des Listenpreises für Benzin- oder Dieselfahrzeuge, die ab diesem Datum zur Verfügung gestellt werden und vom Arbeitnehmer auch privat oder für den Arbeitsweg genutzt werden. Der Arbeitgeber darf diese Abgabe nicht an den Arbeitnehmer weitergeben. Für Fahrzeuge, die bereits vor 2027 verfügbar waren, gilt eine Übergangsregelung. Elektroautos sind von dieser Abgabe ausgenommen.
  • Pläne für gebrauchte Elektroautos. Das Kabinett arbeitet an einer reduzierten Zusatzsteuer für einige Jahre alte Elektroautos (die sogenannte „Greentimer-Regelung“). Diese Regelung ist noch nicht in Kraft: Prozentsatz, Bedingungen und Inkrafttretensdatum stehen noch nicht fest. Wir werden diesen Artikel aktualisieren, sobald weitere Informationen vorliegen.

Wie hoch wird die monatliche Steuererhöhung für Elektroautos im Jahr 2027 sein?

Ein Beispiel: ein Firmen-Elektroauto mit einem Listenpreis von 40.000 €.

Datum der ersten Aufnahme im Jahr 2026 (18 %):

  • 30.000 € × 18 % = 5.400 €
  • 10.000 € × 22 % = 2.200 €
  • Zusatz: 7.600 € pro Jahr, 633 € pro Monat

Datum der ersten Aufnahme im Jahr 2027 (20 %):

  • 30.000 € × 20 % = 6.000 €
  • 10.000 € × 22 % = 2.200 €
  • Zusatz: 8.200 € pro Jahr, 683 € pro Monat

Ihr steuerpflichtiger Vorteil wird daher im Jahr 2027 monatlich um 50 € höher ausfallen. Diesen Betrag zahlen Sie nicht zusätzlich: Der steuerpflichtige Vorteil wird Ihrem Einkommen hinzugerechnet und darauf versteuert. Bei einem Steuersatz von 40 % zahlen Sie netto monatlich etwa 20 € mehr.

Möchten Sie Ihre individuelle Situation berechnen? Nutzen Sie unseren Steuerrechner.

Wann gelten 18 % und wann 20 %?

Nicht das Datum des Kaufs oder Leasings ist entscheidend, sondern das Datum der Erstzulassung. Der Prozentsatz für dieses Jahr gilt für 60 Monate, berechnet ab dem ersten Tag des Monats nach diesem Datum.

  • Neues Auto, Erstzulassung 2026: 18 % auf die ersten 30.000 €, für fünf Jahre.
  • Neues Auto, Erstzulassung 2027: 20 % auf die ersten 30.000 €, für fünf Jahre.
  • Gebrauchtes Elektroauto: Der Prozentsatz aus dem Jahr der Erstzulassung bleibt erhalten, auch wenn Sie das Auto später kaufen. Ein Elektroauto aus dem Jahr 2023 behält also den Prozentsatz von 2023 bis zum Ablauf von 60 Monaten.

Sind Sie unentschlossen, ob Sie Ihr Fahrzeug Ende 2026 oder Anfang 2027 in Empfang nehmen möchten? Dann kann der Zeitpunkt der Erstzulassung einen Unterschied von 18 % bis 20 % ausmachen.

Wird ein Firmen-Elektroauto im Jahr 2027 noch vorteilhaft sein?

In den meisten Fällen ja. Im Jahr 2027 ist der geldwerte Vorteil auf die ersten 30.000 € immer noch 2 Prozentpunkte niedriger als bei einem Benzin- oder Dieselfahrzeug. Ab 2027 übernimmt Ihr Arbeitgeber außerdem die zusätzliche Abgabe von 12 % auf Benzin- und Dieselfahrzeuge, die ab diesem Datum zur Verfügung gestellt und auch privat genutzt werden; dies gilt nicht für Elektroautos. Das Laden ist oft günstiger als das Tanken, aber das hängt davon ab, wo und wann Sie laden.

2028: entspricht Benzin und Diesel

Für Elektroautos, die ab dem 1. Januar 2028 erstmals zugelassen werden, gilt ein Steuersatz von 22 % auf den gesamten Listenpreis, genau wie für Benzin- und Dieselautos. Fahrzeuge, die vor diesem Zeitpunkt zugelassen wurden, behalten ihren Prozentsatz bis zum Ablauf von 60 Monaten.

Kein steuerpflichtiger Vorteil? Dann benötigen Sie ein vollständiges Kilometerprotokoll.

Fahren Sie mit Ihrem Firmenwagen weniger als 500 Kilometer pro Jahr privat? Dann zahlen Sie keine Steuer auf den geldwerten Vorteil. Sie müssen dies jedoch mit einem vollständigen Fahrtenbuch nachweisen können , das für jede Fahrt Datum, Anfangs- und Endkilometerstand, Start- und Zieladresse sowie die Angabe, ob es sich um eine geschäftliche oder private Fahrt handelte, enthält. Diese Regelung bleibt auch 2027 unverändert.

Mit dem TrackJack PRO Fiscaal geschieht dies automatisch: Das Gerät zeichnet jede Fahrt auf, und Sie haben stets einen Überblick für die Finanzbehörden parat.

Häufig gestellte Fragen zur Steuererhöhung für Elektroautos im Jahr 2027

Ich habe mein Elektroauto im Jahr 2026 erhalten. Muss ich im Jahr 2027 20 % bezahlen?

Nein, wenn das Fahrzeug erstmals im Jahr 2026 zugelassen wurde. Dann behalten Sie 18 % auf die ersten 30.000 € für 60 Monate ein. Wurde das Fahrzeug früher zugelassen, gilt der Prozentsatz für dieses Jahr.

Wie viel muss ich bezahlen, wenn mein Elektroauto im Jahr 2027 zum ersten Mal zugelassen wird?

20 % auf die ersten 30.000 € des Listenpreises und 22 % auf den darüber hinausgehenden Teil, für 60 Monate.

Ist die Steuererhöhung von 20 % im Jahr 2027 endgültig?

Ja. Der Prozentsatz ist seit dem Steuerplan 2026 gesetzlich verankert und wurde am Haushaltstag 2026 nicht geändert.

Wird es eine geringere Zusatzsteuer für gebrauchte Elektroautos geben?

Das Kabinett arbeitet an einem Förderprogramm für einige Jahre alte Elektroautos, dem sogenannten Greentimer-Programm. Dieses ist noch nicht gesetzlich verankert. Bis dahin gilt für gebrauchte Elektroautos der Prozentsatz des Erstzulassungsjahres, nach 60 Monaten 22 %.

Wann endet die Steuervergünstigung für Elektroautos?

Elektroautos, die ab 2028 erstmals zugelassen werden, erhalten 22 % des gesamten Listenpreises. Fahrzeuge, die früher zugelassen wurden, behalten ihren niedrigeren Prozentsatz bis zum Ablauf von 60 Monaten.

Erwägen Sie die Anschaffung eines elektrischen Firmenwagens? Berechnen Sie Ihren geldwerten Vorteil mit unserem geldwerten Vorteilsrechner oder erfahren Sie, wie Sie die Steuerpflicht durch automatische Kilometererfassung vermeiden können.

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Michelle, Beraterin für Geschäftsmobilität