Elektroauto-Steuer 2027: Was ändert sich?
Die Steuerregeln für Elektroautos ändern sich jährlich. 2026 zahlen Sie als Unternehmer einen reduzierten Steuersatz, doch wie sieht die Besteuerung von Elektroautos 2027 aus ? In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Änderungen, deren Auswirkungen auf Ihre monatlichen Kosten und wie Sie sich optimal vorbereiten können.
Wie funktioniert der Steuerzuschlag für Elektroautos aktuell (2026)?
Um die Änderung im Jahr 2027 zu verstehen, ist es hilfreich, zunächst die aktuelle Situation zu kennen. Im Jahr 2026 gilt für Firmen-Elektroautos ein reduzierter Steuerzuschlag von 18 % auf die ersten 30.000 € des Listenpreises. Für den Teil über 30.000 € wird der reguläre Steuersatz von 22 % fällig.
Diese Förderung beträgt maximal 1.200 € pro Jahr. Das Repräsentantenhaus hat per Änderungsantrag beschlossen, dass der Ausstiegsprozess schrittweiser als ursprünglich geplant erfolgen soll – eine gute Nachricht für Unternehmer, die Elektrofahrzeuge fahren.
Mehr zu den aktuellen Regelungen erfahren Sie in unserem Artikel über die Steuererhöhung für Elektroautos im Jahr 2026.
Elektroauto-Steuer 2027: Was ändert sich?
Ab 2027 erhöht sich der Steuerzuschlag für vollelektrische Fahrzeuge auf 20 % der ersten 30.000 € des Listenpreises. Für den darüber hinausgehenden Betrag gelten weiterhin 22 %. Die vollständige Übersicht:
- 2026: 18 % auf die ersten 30.000 € (maximaler Vorteil 1.200 €/Jahr im Vergleich zu 22 %)
- 2027: 20 % auf die ersten 30.000 € (maximaler Vorteil 600 €/Jahr im Vergleich zu 22 %)
- 2028: 22 % – vollständige Angleichung an Benzin- und Dieselautos
Bitte beachten Sie: Die Regelungen zur Besteuerung von Firmenwagen können sich aufgrund politischer Entscheidungen ändern. Informieren Sie sich daher stets beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater über die aktuellsten Bestimmungen.
Was bedeutet die Erhöhung der Firmenwagensteuer im Jahr 2027 für Ihren Geldbeutel?
Angenommen, Sie fahren einen Firmen-Elektrowagen mit einem Listenpreis von 40.000 €.
Im Jahr 2026 (18 %):
- 30.000 € × 18 % = 5.400 € zusätzliche Steuer pro Jahr
- 10.000 € × 22 % = 2.200 € zusätzliche Steuer pro Jahr
- Total: 7.600 € pro Jahr / 633 € pro Monat
Im Jahr 2027 (20 %):
- 30.000 € × 20 % = 6.000 € zusätzliche Steuer pro Jahr
- 10.000 € × 22 % = 2.200 € zusätzliche Steuer pro Jahr
- Total: 8.200 € pro Jahr / 683 € pro Monat
Der Unterschied: Im Jahr 2027 fallen monatlich etwa 50 € mehr Steuern an als im Jahr 2026. Der Vorteil von Elektrofahrzeugen nimmt zwar ab, ist aber im Jahr 2027 im Vergleich zu benzinbetriebenen Autos mit 22 % immer noch deutlich erkennbar.
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Wird ein elektrisches Firmenauto im Jahr 2027 noch attraktiv sein?
Ja, ganz sicher. Im Jahr 2027 wird der steuerliche Vorteil für ein Elektroauto ebenfalls geringer sein als für ein vergleichbares Benzin- oder Dieselauto. Darüber hinaus sind die Betriebskosten (Laden statt Tanken) deutlich niedriger, und auch die Wartungskosten sind im Durchschnitt geringer.
Wichtig für Unternehmer: Der Steuersatz ist bei der Erstanmeldung für 60 Monate festgelegt . Bei einem Kauf im Jahr 2026 zahlen Sie fünf Jahre lang 18 % – auch wenn sich die Regelungen 2027 ändern. Bei einem Kauf im Jahr 2027 gilt der Steuersatz von 20 % für fünf Jahre.
2028: Angleichung an benzinbetriebene Fahrzeuge
Ab dem 1. Januar 2028 entfällt die Steuervergünstigung für Elektrofahrzeuge bei Neuzulassungen vollständig. Die Steuer wird dann an die für Benzin- und Dieselfahrzeuge angeglichen: 22 % des vollen Listenpreises. Fahrzeuge, die vor 2028 zugelassen werden, behalten ihren Feststeuersatz für die vollen 60 Monate.
Die Reiseregistrierung bleibt auch 2027 obligatorisch.
Im Jahr 2027 gilt außerdem Folgendes: Um die Steuererhöhung zu vermeiden, müssen Sie nachweisen, dass Sie jährlich weniger als 500 Kilometer privat fahren. Dies erfolgt durch ein detailliertes Fahrtenbuch . Diese Verpflichtung bleibt unverändert.
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Häufig gestellte Fragen zur Steuererhöhung für Elektroautos im Jahr 2027
Gilt der Zinssatz von 20 % aus dem Jahr 2027 auch für ein Auto, das ich im Jahr 2026 gekauft habe?
Nein. Die Steuersätze für Dienstwagen sind bei der Erstzulassung für 60 Monate festgelegt. Wenn Sie im Jahr 2026 kaufen, zahlen Sie fünf Jahre lang 18 % auf die ersten 30.000 € – auch wenn sich die Regelungen danach ändern.
Was passiert, wenn ich im Jahr 2027 einen neuen elektrischen Firmenwagen bekomme?
In diesem Fall gilt der Zuschlagssatz von 2027: 20 % auf die ersten 30.000 €. Dieser Prozentsatz bleibt für 60 Monate gültig, sofern sich die Gesetzgebung nicht grundlegend ändert.
Wann endet die Steuervergünstigung für Elektroautos vollständig?
Ab 2028 wird die steuerliche Förderung für Elektroautos derjenigen für Verbrenner angeglichen: 22 %. Für Fahrzeuge, die vor 2028 zugelassen wurden, gilt weiterhin der Steuersatz des Kaufjahres für die vollen 60 Monate. Aktuelle Informationen finden Sie in unserer Wissensdatenbank .
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