Allgemeine Geschäftsbedingungen – TrackJack Europe BV

V2025-01

1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Bedingungen die folgenden Bedeutungen:

TrackJack: TrackJack Europe BV mit Sitz in Leeuwenhoekweg 20C, 2661 CZ Bergschenhoek, Niederlande.

Käufer/Nutzer: Die natürliche oder juristische Person, die eine vertragliche Beziehung mit TrackJack hat oder eingeht.

Verbraucherkäufer: Eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt und die eine vertragliche Beziehung mit TrackJack hat oder eingeht.

Produkte: Gegenstand einer oder mehrerer Vereinbarungen.

Tracker: (Track&Trace) Hardware, die TrackJack unter verschiedenen Namen verkauft.

Lieferant: Der Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen in oder über TrackJack.

Vertragspartner: Jede natürliche oder juristische Person, mit der TrackJack einen Vertrag abschließt oder über den Abschluss eines Vertrags verhandelt, oder an/für die TrackJack ein Angebot unterbreitet oder eine Lieferung oder sonstige Dienstleistung erbringt.

Dienstleistungen: Sämtliche Aktivitäten, unabhängig davon, ob sie über Dritte erfolgen oder nicht, in welcher Form und unter welchem ​​Namen auch immer, die TrackJack für oder im Auftrag der Gegenpartei, des Käufers und des Verbraucherkäufers durchführt, einschließlich der Dienstleistungen, Einrichtungen und des Transports von Telekommunikationsverkehr, die TrackJack der Gegenpartei, dem Käufer und/oder dem Verbraucherkäufer zur Verfügung stellt.

Netzwerk: Das Netzwerk des Anbieters, mit dem TrackJack zusammenarbeitet.

Vereinbarung: Die Vereinbarung, wonach TrackJack dem Kunden die Dienstleistung und/oder das Produkt bereitstellt. Die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

TrackJack-Kundendienst: Der TrackJack-Kundendienst, an den sich Kunden mit all ihren Fragen zum TrackJack wenden können, ist unter der Telefonnummer 010-8200190, schriftlich an die TrackJack-Adresse oder per E-Mail unter klantenservice@trackjack.nl erreichbar.

Verbindung: Die Möglichkeit, die Dienste mit Trackern zu nutzen.

Abonnement: Wenn sich die Vereinbarung auf Produkte bezieht, die gegen eine monatliche Zahlung erworben werden.


2. Allgemeine Bestimmungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen, Anfragen, Angebote, Korrespondenz und Lieferungen an Dritte sowie für den Abschluss von Verträgen mit Dritten im Zusammenhang mit der Lieferung und dem Kauf von Dienstleistungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben. In diesem Fall bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt gültig.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten automatisch auch für Nachbestellungen. In diesem Fall gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie auf unserer Website finden und die der Rechnung beigefügt sind.

3. Von einer oder mehreren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. In diesem Fall bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt gültig.

4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei gelten nur dann, wenn TrackJack ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

5. TrackJack behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen.

6. Wenn die Gegenpartei die Dienste abonniert oder ein Konto bei TrackJack erstellt, bestätigt die Gegenpartei, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten, verstanden und akzeptiert hat.

Akzeptiert. Durch die Nutzung der TrackJack-Websites und/oder die Aufgabe einer Bestellung akzeptiert der Vertragspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TrackJack.

7. TrackJack ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung einer Vereinbarung mit dem Vertragspartner zu beauftragen.

8. Die Gegenpartei kann zusätzliche, von TrackJack angebotene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diese zusätzlichen Dienstleistungen, sofern in der Produktbeschreibung der jeweiligen zusätzlichen Dienstleistung nichts anderes angegeben ist. Für zusätzliche Dienstleistungen können außerdem zusätzliche Geschäftsbedingungen gelten.

9. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den mündlichen und den schriftlichen Aussagen von TrackJack haben die schriftlichen Aussagen Vorrang.

10. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Handelskammer in Den Haag hinterlegt. Sie sind auch auf der TrackJack-Website abrufbar: www.trackjackeurope.com


3. Angebote und Vertragsabschluss

1. Angebote oder Preisangaben stellen lediglich eine Aufforderung an potenzielle Käufer zur Abgabe eines Auftrags dar. TrackJack ist an diese Angebote nur dann gebunden, wenn dies ausdrücklich und unmissverständlich schriftlich vereinbart wurde. Die Annahme einer solchen Aufforderung durch den potenziellen Käufer gilt als Auftragserteilung und führt nur dann zum Vertragsabschluss, wenn die übrigen Bestimmungen dieses Artikels erfüllt sind.

2. Eine Bestellung des potenziellen Käufers gilt als aufgegeben, wenn der potenzielle Käufer angegeben hat, welches Produkt und/oder welche Dienstleistung er erhalten möchte, oder wenn er die Bestellung über die Website www.trackjackeurope.com aufgegeben hat und diese Bestellung bei TrackJack eingegangen ist.

3. Der Vertrag kommt zustande, sobald dem Käufer eine Auftragsbestätigung an die von ihm angegebene (E-Mail-)Adresse gesendet wurde oder, falls das Angebot über die Website erfolgte, die Zahlung elektronisch oder durch Unterzeichnung eines von TrackJack zu diesem Zweck verwendeten Dokuments geleistet wurde.

4. Der Käufer und TrackJack vereinbaren ausdrücklich, dass ein gültiger Vertrag durch die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel zustande kommt. Insbesondere hat das Fehlen von Unterschriften keinen Einfluss auf die Verbindlichkeit des Angebots und dessen Annahme.

5. Wurde mit einem Verbraucherkäufer eine Vereinbarung gemäß den vorstehenden Artikeln getroffen, gilt das gesetzliche 14-tägige Rückgaberecht ab Lieferung für Fernabsatzgeschäfte. Der Verbraucherkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Dienstleistung unverzüglich erbracht wird und dass nur eine teilweise Erstattung der damit verbundenen Kosten erfolgt.

6. Wurde mit einem Käufer im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit eine Vereinbarung gemäß den vorstehenden Artikeln geschlossen, ist diese unwiderruflich. Dies bedeutet, dass der Käufer zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verpflichtet ist.

7. Möchte der Käufer im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit eine Bestellung, die er aufgegeben, aber noch nicht ausgeliefert hat, ganz oder teilweise stornieren, so ist er verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des Rechnungsbetrags zu entrichten. Im Falle einer Teilstornierung beträgt die Stornogebühr 25 % des reduzierten Rechnungsbetrags.

8. Betrifft die Vereinbarung Produkte, die gegen eine monatliche Gebühr erworben werden, wird das Abonnement automatisch eingerichtet, sobald der Vertragspartner ein TrackJack-Konto auf der TrackJack-Website erstellt und die erste Monatsgebühr per iDEAL bezahlt. Das Abonnement beginnt mit der Aktivierung der Hardware und der ersten Datenübertragung der Hardware an das TrackJack-Netzwerk.

9. TrackJack ist berechtigt, seine Preise für seine Dienstleistungen anzupassen.

10. Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Folgebestellungen.

11. Die Gegenpartei ist verpflichtet, alle von ihr angeforderten Informationen bereitzustellen und in dem von TrackJack geforderten und zumutbaren Umfang mitzuwirken. Dies umfasst unter anderem die rechtzeitige schriftliche Mitteilung von Adress- und Rechnungsänderungen sowie die unverzügliche schriftliche Benachrichtigung über (mögliche) Insolvenz, Pfändung, Zahlungseinstellung oder Umschuldung.

12. TrackJack ist jederzeit berechtigt, die Identität und Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu überprüfen und kann beschließen, das Angebot zurückzuziehen.

13. TrackJack ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen (einschließlich der Aussetzung der Dienstleistungen) auszusetzen, solange begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners bestehen, eine angeforderte Lastschriftermächtigung nicht erteilt wird, eine Zahlung ohne triftigen Grund zurückgebucht oder anderweitig nicht geleistet wird. TrackJack kann seine Dienstleistungen auch aussetzen, wenn feststeht oder plausibel ist, dass der Vertragspartner die Vertragsbedingungen nicht erfüllen kann. In diesem Fall kann der Vertrag nach Wahl von TrackJack nicht zustande kommen oder gekündigt werden. Im letzteren Fall haftet der Vertragspartner für die Kosten der Nutzung des Dienstes bis zum Zeitpunkt der Kündigung.


4. Adress- oder Namensänderungen

1. Der Vertragspartner muss TrackJack 14 Tage vor Inkrafttreten jeder Adress- oder Kontaktdatenänderung, wie z. B. der E-Mail-Adresse, schriftlich benachrichtigen. Der Vertragspartner haftet für alle Folgen, die sich aus der nicht fristgerechten Benachrichtigung von TrackJack über eine solche Änderung ergeben.

2. Ist der Vertragspartner eine juristische Person, so ist er außerdem verpflichtet, TrackJack schriftlich über alle relevanten Geschäftsänderungen (wie z. B. Namensänderung oder Änderung der Rechtsform) zu informieren.

5. SIM-Karte und Hardware

1. Die von TrackJack an den Vertragspartner gelieferte SIM-Karte ist und bleibt ausschließliches Eigentum von TrackJack. TrackJack behält sich das Recht vor, die SIM-Karte jederzeit zu ersetzen. Möchte der Käufer die Dienste von TrackJack nicht mehr nutzen, muss er die SIM-Karte an TrackJack zurücksenden.

2. Nutzt der Käufer die Dienste von TrackJack nicht mehr und befindet sich die SIM-Karte noch nicht im Besitz von TrackJack, so schuldet der Käufer eine Gebühr von 0,25 € pro Tag ab dem Zeitpunkt, an dem die Dienste von TrackJack nicht mehr genutzt werden, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die SIM-Karte in den Besitz von TrackJack gelangt.

3. Bei Produkten, die gegen eine monatliche Zahlung erworben werden, bleiben die Hardware und die SIM-Karte Eigentum von TrackJack und müssen an TrackJack zurückgegeben werden, wenn der Käufer die Dienste von TrackJack nicht mehr nutzen möchte, es sei denn, die monatlichen Zahlungen dauern bereits 36 Monate oder länger. In diesem Fall wird die Hardware nach Zahlung des 36. Monats an TrackJack zurückgegeben.

Der Vertrag geht automatisch in das Eigentum des Käufers über, die SIM-Karte bleibt jedoch Eigentum von TrackJack.

4. Es ist verboten, die auf der SIM-Karte gespeicherten technischen Informationen zu kopieren oder diese Karte oder die darauf gespeicherten Informationen anderweitig zu manipulieren. Gleiches gilt für die technischen Informationen, die Software und die Sicherheitsmaßnahmen der Hardware, die der Vertragspartner für den Netzwerkzugriff verwendet.

5. Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts der Hardware und/oder der SIM-Karte muss der Vertragspartner dies TrackJack unverzüglich melden. Der Vertragspartner bleibt bis zum Zeitpunkt der Sperrung für die Kosten und alle anderen nutzungsbezogenen Gebühren haftbar.


6. Systemcodes

1. Der Systemcode des Kunden wird von TrackJack ermittelt.

2. Die Gegenpartei kann nicht beanspruchen, einen bestimmten Systemcode in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und deren Umsetzung durch TrackJack beizubehalten.

3. TrackJack behält sich das Recht vor, diesen Systemcode zu ändern, wenn dies nach Ansicht von TrackJack erforderlich ist, beispielsweise im Interesse des ordnungsgemäßen Funktionierens des Dienstes oder des Netzwerks oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. TrackJack wird dabei die Interessen der Gegenpartei angemessen berücksichtigen.


7. Preise

1. Alle Preise sind in Euro angegeben.

2. Der Käufer schuldet den von TrackJack gemäß Artikel 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeteilten Preis. Offensichtliche Fehler (z. B. Manipulationsfehler) im Preisangebot, wie etwa offensichtliche Ungenauigkeiten, können von TrackJack auch nach Vertragsschluss korrigiert werden.

3. TrackJack informiert den Käufer nach Vertragsschluss über die vom Käufer zu tragenden Lieferkosten. Für bestimmte Zahlungsarten können hinsichtlich der Liefermethode und der damit verbundenen Kosten zusätzliche Bedingungen gelten. Diese werden dem Käufer gesondert mitgeteilt.

4. Sollten die Preise für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen zwischen Bestellung und Ausführung steigen, wird der Käufer über die Preiserhöhung informiert. Der Käufer kann die Bestellung innerhalb von sieben (7) Tagen nach Benachrichtigung durch TrackJack stornieren oder den Vertrag kündigen. Erfolgt die Preiserhöhung nach Vertragsschluss, wird das bestellte Produkt zum vereinbarten Preis geliefert.

5. TrackJack behält sich das Recht vor, die Preise für den Service zu ändern. TrackJack wird Änderungen bekanntgeben, unter anderem auf seiner Website www.trackjackeurope.com. Der Vertragspartner kann die aktuellen Preise auch beim TrackJack-Kundenservice erfragen.


8. Zahlung, Bestellung und Abonnements

1. Bestellungen über die Website www.trackjackeurope.com können auf verschiedene Weise bezahlt werden. TrackJack behält sich das Recht vor, diese Zahlungsoptionen zukünftig zu ändern. Die jeweils gültigen Zahlungsoptionen werden auf der Website www.trackjackeurope.com bekannt gegeben.

2. Zur Nutzung des Dienstes ist ein TrackJack-Konto erforderlich. Der Dienst wird aktiviert, sobald die Hardware eingeschaltet ist und die Hardware zum ersten Mal Daten überträgt.

3. Werden die Produkte gegen eine einmalige Gebühr und die Serviceleistungen gegen eine jährliche oder mehrjährige Gebühr erworben, gilt für die Nutzung der Dienste keine Abonnementlaufzeit. Der Servicevertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen. Die Laufzeit richtet sich nach der gewählten Serviceleistung. Die Zahlung für den Service ist im Voraus zu leisten. Nach Ablauf des Zeitraums geht TrackJack davon aus, dass der Service für weitere 12 Monate fortgeführt wird, und der Kunde erhält eine Rechnung. Möchte der Kunde den Service nicht verlängern, muss er dies TrackJack schriftlich mitteilen, damit dieser den Service kündigen kann. Der Kunde kann den Service anschließend jederzeit durch schriftliche Benachrichtigung von TrackJack reaktivieren. In diesem Fall fallen Reaktivierungsgebühren an. Erfolgt die Reaktivierung nach drei Monaten, muss der Vertragspartner die Hardware an TrackJack senden. TrackJack konfiguriert die Hardware anschließend neu und stattet sie mit einer neuen SIM-Karte aus. Die Kosten für (mögliche Installation und Demontage) sowie die Versandkosten (sowohl vom Vertragspartner zu TrackJack als auch von TrackJack zum Vertragspartner) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Darüber hinaus berechnet TrackJack Kosten für diese Reaktivierung und Neukonfiguration der Hardware.

4. Das Abonnement hat eine anfängliche (und feste) Laufzeit von einem Jahr ab dem Startdatum und kann vom Vertragspartner jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird jedoch erst nach Ablauf des Jahres wirksam. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend jedes Mal, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag mit einer einmonatigen Frist gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Kündigungsfrist nach dem ersten Jahr beträgt einen Monat. Die Verlängerung eines Abonnements berechtigt den Vertragspartner nicht zum Erhalt neuer Hardware und/oder SIM-Karte.

5. Bei einem Abonnement wird der Vertragspartner gebeten, iDEAL als Zahlungsmethode für die erste Monatsgebühr zu akzeptieren, wenn er die Bestellung über die Trackjack-Websites oder im Direktvertrieb aufgibt. Der Nutzer zahlt die erste Monatsgebühr per iDEAL bei der Bestellung. Der Vertragspartner bestätigt hiermit, dass er sich darüber im Klaren ist, dass Trackjack dadurch seine Bankverbindung erhält und berechtigt ist, die Abonnementgebühr und weitere Zahlungen nach dem ersten Monat gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Lastschrift einzuziehen, solange das Abonnement aktiv ist. Der Vertragspartner erkennt an und akzeptiert, dass er bis zur Kündigung des Abonnements gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Zahlung der anfallenden Kosten und/oder Preise verpflichtet ist, auch wenn er die Dienste (teilweise) nicht nutzt.

6. Falls ein Abonnement besteht, werden die Abonnementgebühren stets im Voraus monatlich erhoben.

7. Kündigung des Abonnements:

a. Einmonatige Testphase: Der Nutzer hat die Möglichkeit, das Abonnement innerhalb von 30 Tagen nach Beginn ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Nach fristgerechtem und vollständigem Eingang des Kündigungsformulars zusammen mit der Hardware und der SIM-Karte wird das Abonnement des Vertragspartners umgehend beendet.

Der Zugriff auf Ihr Konto wird gesperrt. Sollte TrackJack das vollständig ausgefüllte Kündigungsformular sowie die Hardware und die SIM-Karte nicht innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsbeginn erhalten haben, geht TrackJack davon aus, dass der Vertrag nicht innerhalb der Testphase gekündigt wurde. In diesem Fall wird die reguläre Abonnementgebühr für den betreffenden Zeitraum vom Vertragspartner per Lastschrift eingezogen.

b. Der Nutzer kann die Kündigung durch Ausfüllen und Absenden eines digitalen Kündigungsformulars, das auf der TrackJack-Website zu finden ist, durchführen. Bei einer Laufzeit von weniger als 36 Monaten müssen Hardware und SIM-Karte zusätzlich an TrackJack Europe bv, Leeuwenhoekweg 20c, 2661 CZ Bergschenhoek, gesendet werden. Sollte TrackJack die zur gekündigten Lizenz gehörende Hardware nicht erhalten haben, wird dem Vertragspartner eine einmalige Gebühr von 200 € (zweihundert Euro) zur Deckung der Kosten für Hardware und SIM-Karte in Rechnung gestellt.

8. Kündigung des Abonnements und/oder der Dienste durch TrackJack. TrackJack ist berechtigt, das Abonnement oder den Dienst (ganz oder teilweise) mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung des Vertragspartners zu kündigen, wenn: (i) TrackJack gesetzlich oder durch Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet ist; (ii) TrackJack den Verdacht hat, dass der Vertragspartner den Dienst, die Hardware oder andere Dienste rechtswidrig oder missbräuchlich nutzt; (iii) der Vertragspartner die fälligen Abonnementgebühren nicht (fristgerecht) entrichtet. Mit Beendigung des Abonnements erlischt das Recht des Vertragspartners zur Nutzung der Dienste zum Ablaufdatum. Der Nutzer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass TrackJack berechtigt ist, sein TrackJack-Konto einschließlich aller zugehörigen Informationen und Daten zu deaktivieren oder zu löschen und/oder den Zugriff auf diese Daten zu sperren.

9. Kann TrackJack die Zahlung der Rechnung des Vertragspartners aus irgendeinem Grund nicht erfolgreich verarbeiten oder beanstandet der Vertragspartner den von TrackJack eingezogenen Betrag oder veranlasst die Rückbuchung, gerät der Vertragspartner automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass eine formelle Mahnung erforderlich ist. TrackJack ist dann berechtigt, dem Vertragspartner (teilweise) die Dienste nicht mehr zur Verfügung zu stellen und/oder dessen TrackJack-Konto unverzüglich zu kündigen und/oder den Zugriff auf die Plattform und das Konto zu sperren, ohne dass dies die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners mindert.

10. Im Falle einer Streitigkeit über Kosten oder Gelder, die TrackJack dem Vertragspartner mittels einer Rechnung in Rechnung stellt oder die per Lastschrift eingezogen werden, muss der Vertragspartner innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum bzw. ab dem Zeitpunkt der Belastung des Bankkontos eine Begründung angeben.

11. TrackJack behält sich das Recht vor, die Abonnementgebühren, Preise und Tarife (jährlich) zu ändern, auch wenn der Vertragspartner eine regelmäßige Zahlungsverpflichtung hat. Preisänderungen für bestehende Abonnements werden erst zu Beginn einer neuen Vertragsperiode wirksam. Der Vertragspartner gilt als mit den Änderungen einverstanden, sofern er TrackJack nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

12. Die Parteien werden im Vertrag das Datum bzw. die Daten festhalten, an denen TrackJack dem Vertragspartner die vereinbarten Leistungen in Rechnung stellt. Rechnungen

Die Zahlung durch den Vertragspartner erfolgt gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist die Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Zahlung aufzurechnen oder auszusetzen.

13. Zahlt die Gegenpartei die fälligen Beträge nicht oder nicht fristgerecht, gerät sie ohne weitere Mahnung automatisch in Verzug, und es werden gesetzliche Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag fällig. Die Zinsen werden ab dem Zeitpunkt des Verzugs bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrags berechnet.

14. Zahlt der Vertragspartner die Forderung nach der ersten Mahnung oder Inverzugsanzeige nicht, kann TrackJack die Forderung an einen Dritten abtreten. In diesem Fall ist der Vertragspartner zusätzlich zum dann geschuldeten Gesamtbetrag verpflichtet, sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, einschließlich der Kosten externer Sachverständiger, sowie die gesetzlich festgelegten Kosten zu erstatten. Handelte der Vertragspartner im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, hat der Lieferant Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten. Diese Kosten werden in diesem Fall abweichend von Artikel 6:96 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und abweichend von der Verordnung über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten auf mindestens 15 % des gesamten ausstehenden Hauptbetrags, mindestens jedoch 40,00 € für jede teilweise oder vollständig unbezahlte Rechnung, festgesetzt. Hat der Lieferant jedoch höhere Inkassokosten getragen, die angemessen und notwendig waren, sind die tatsächlich entstandenen Kosten erstattungsfähig. Sämtliche anfallenden Gerichts- und Vollstreckungskosten werden ebenfalls vom Vertragspartner zurückgefordert. Der Vertragspartner schuldet zudem gesetzliche Zinsen auf die entstandenen Inkassokosten.

15. Zahlungen werden stets zuerst zur Begleichung etwaiger Zinsen und Kosten und anschließend zur Begleichung der am längsten überfälligen Rechnungen verwendet.

16. Jegliche Ansprüche der Gegenpartei auf Aufrechnung mit Forderungen gegenüber TrackJack sind ausgeschlossen.


9. Nutzung des Dienstes

1. Die Gegenpartei muss die Anforderungen einhalten, die für die angemessene Nutzung des Dienstes und zusätzlicher Dienste gelten.

2. Bei Fragen zur Funktionsweise der Endgeräte kann sich der Kunde an den Kundendienst von TrackJack wenden.

3. TrackJack stellt für bestimmte Dienste Systemcodes bereit. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Systemcodes vor unberechtigtem Zugriff zu schützen und haftet für jegliche Nutzung der Systemcodes. Bei (vermuteter) unberechtigter Nutzung ist TrackJack berechtigt, die Systemcodes unverzüglich zu sperren.

4. Das Netzwerk funktioniert durch die Übertragung von Signalen. Da diese Signale durch externe Quellen, atmosphärische Bedingungen oder andere Gründe gestört werden können und von der Netzabdeckung abhängen, kann die Verbindungsqualität nicht jederzeit und überall garantiert werden. TrackJack übernimmt daher diesbezüglich keine Gewährleistung und schließt jegliche Haftung aus.

5. Ältere Trackjack-Hardware kann das 2G-Netz nutzen. Dieses Netz wird jedoch eingestellt, wodurch das System nicht mehr funktioniert. Das 2G-Netz befindet sich im

Das in den 1990er-Jahren eingeführte 2G-Netz wird zunehmend schwieriger sicher und energieeffizient zu betreiben. Neuere Technologien wie 4G, LTE-M und 5G ermöglichen dies, und alle Anwendungen, für die 2G genutzt wird, sind weiterhin möglich. Das 2G-Netz wird voraussichtlich bis zum 1. Dezember 2027 in Betrieb bleiben; ob es danach noch verfügbar sein wird, ist unklar. Trackjack hat darauf keinen Einfluss. Die Entscheidung liegt beim Netzbetreiber. Neuere Trackjack-Hardware basiert auf 4G. Sollte sich herausstellen, dass die Hardware des Kunden aus diesem Grund nicht mehr funktioniert, bietet Trackjack einen Austausch an.

6. TrackJack behält sich das Recht vor, die Länder und/oder Netzwerke, in denen TrackJack genutzt werden kann, zu ändern. Der Vertragspartner kann die für ein bestimmtes Land festgelegten Netzwerke nutzen, vorbehaltlich der Nutzbarkeit, der Qualitätsmerkmale und der für das jeweilige Land oder Netzwerk geltenden Vorschriften. TrackJack übernimmt keine Gewähr für die Qualität der verwendeten Netzwerke.

7. Bei übermäßiger Datennutzung ist TrackJack berechtigt, den Dienst auszusetzen und kann in extremen Fällen die SIM-Karte deaktivieren.


10. Lieferung und Lieferzeit

1. Bestellungen werden schnellstmöglich ausgeliefert. TrackJack ist bestrebt, die Ware innerhalb von zwei Werktagen nach Zahlungseingang zu versenden. Die maximale Lieferzeit beträgt 30 Tage, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Sollte ein Produkt vorübergehend nicht verfügbar sein, geben wir an, wann es wieder erhältlich sein wird. TrackJack ist bestrebt, den Käufer innerhalb von zwei Werktagen nach der Bestellung per E-Mail über etwaige Verzögerungen zu informieren.

3. Die Lieferungen erfolgen an die Adresse, die der Vertragspartner bei Vertragsschluss angegeben hat.

4. Für Lieferungen ins Ausland können abweichende Bedingungen gelten.

5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gekaufte Ware innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen. Andernfalls ist TrackJack gemäß Artikel 6:60 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches berechtigt, TrackJack von der Lieferverpflichtung zu befreien oder die Zahlung des Kaufpreises für den nicht gelieferten Teil ohne vorherige Mahnung zu verlangen, unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 3, Absätze 5 bis 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. Angegebene Lieferzeiten und Fristen sind niemals als endgültige Fristen anzusehen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.


11. Frist für Mängel und Reklamationen

1. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte unverzüglich nach Erhalt gründlich zu prüfen. Beanstandungen des Käufers hinsichtlich äußerlich erkennbarer Mängel des Produkts oder der Lieferung müssen TrackJack innerhalb von vier (4) Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.

2. Käufer, die nicht Verbraucher sind, haben kein Recht auf Rücksendung von Produkten ohne begründete Beanstandung. Sollte dies dennoch ohne triftigen Grund geschehen, trägt der Käufer sämtliche Kosten der Rücksendung. In diesem Fall steht es TrackJack frei, die Produkte auf Kosten und Risiko des Käufers bei Dritten einzulagern.


12. Hardware und Austausch

1. Werden Produkte gegen eine monatliche Gebühr erworben, hat TrackJack dem Käufer die Hardware durch die Registrierung eines TrackJack-Kontos und die Zahlung der entsprechenden Abonnementgebühr leihweise zur Verfügung gestellt. In diesem Fall bleibt die Hardware ausschließliches Eigentum von TrackJack, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich vereinbart, dass der Vertragspartner nach Zahlung der entsprechenden Rechnung das Eigentum an der Hardware erwirbt. Der Vertragspartner erwirbt das Eigentum an der Hardware nach Ablauf von 36 Monaten und vollständiger Bezahlung des Abonnements.

2. Alle von TrackJack oder seinen offiziellen Wiederverkäufern angegebenen oder vereinbarten Lieferbedingungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen von TrackJack auf Grundlage der TrackJack zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Informationen festgelegt. TrackJack wird sich nach besten Kräften bemühen, die vereinbarten Lieferbedingungen so weit wie möglich einzuhalten. Die bloße Überschreitung einer angegebenen oder vereinbarten Lieferfrist stellt keinen Vertragsbruch seitens TrackJack dar und kann daher nicht zu einer Haftung für Schäden seitens TrackJack führen. Der Vertrag kann deswegen nicht gekündigt werden. Selbst wenn die Parteien ausdrücklich schriftlich eine Frist vereinbart haben, gerät TrackJack daher erst dann in Verzug, wenn die Gegenpartei eine schriftliche Mahnung ausgesprochen hat. TrackJack ist nicht an Lieferbedingungen gebunden, unabhängig davon, ob diese endgültig sind oder nicht, die aufgrund von Umständen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und nach Vertragsschluss eintreten, nicht mehr eingehalten werden können. TrackJack ist auch nicht an Lieferfristen gebunden, unabhängig davon, ob diese endgültig sind oder nicht, wenn die Parteien eine Änderung des Inhalts oder des Umfangs des Vertrags vereinbart haben. Falls die Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine Frist überschritten wird, werden TrackJack und die Gegenpartei sich so schnell wie möglich abstimmen.

3. TrackJack bestimmt die Versandart, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Die Versandart ist im Vertrag und/oder anderweitig festgelegt.

4. TrackJack ist jederzeit berechtigt, eine Bestellung in Teillieferungen auszuliefern.

5. TrackJack behält sich das Recht vor, die Hardware, die Anwendung, sonstige Software und/oder die angebotenen Dienstleistungen jederzeit zu ändern oder einzustellen. TrackJack haftet unter keinen Umständen für Schäden oder sonstige Schäden, die durch die Ausübung dieses Rechts entstehen.

6. Die Lieferung der Hardware einschließlich aller notwendigen Materialien erfolgt auf Risiko von TrackJack, bis die Hardware an der vom Vertragspartner angegebenen Adresse zur Auslieferung angeboten wird.

7. Das Rückgaberecht ist bei allen geschäftlichen Käufen ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Bei Verlängerung des Abonnements eines Vertragspartners erhält dieser nicht automatisch neue oder zusätzliche Hardware. Wird das Abonnement gekündigt, erlischt das Nutzungsrecht, und die Hardware stellt die Übertragung und den Upload neuer Daten automatisch ein.

9. Funktioniert die Hardware nicht ordnungsgemäß, muss der Vertragspartner TrackJack gemäß den Bedingungen der Hardwaregarantie so schnell wie möglich über den Defekt der Hardware informieren.

10. Eigentumsvorbehalt: Alle an den Vertragspartner gelieferten Waren und Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vom Vertragspartner geschuldeten Beträge Eigentum von TrackJack.

Alle im Rahmen dieses Vertrags gelieferten oder noch zu liefernden Waren und Dienstleistungen sowie alle sonstigen Beträge, die der Vertragspartner aufgrund der Nichterfüllung seiner Zahlungsverpflichtung schuldet, wurden vollständig an TrackJack entrichtet. TrackJack behält sich in diesem Fall alle Rechte als Eigentümer bis zur vollständigen Bezahlung durch den Vertragspartner vor. Sollte die Hardware nicht ordnungsgemäß funktionieren, muss der Vertragspartner TrackJack gemäß den Bedingungen der Hardwaregarantie unverzüglich über den Defekt informieren.

11. Im Falle einer verspäteten Zahlung ist TrackJack berechtigt, nach eigenem Ermessen und auf Kosten und Risiko des Vertragspartners die an den Vertragspartner gelieferten Waren und Produkte unabhängig von deren Standort zurückzunehmen. Der Vertragspartner ist zur Mitwirkung an diesem Vorgang verpflichtet.

12. Der Vertragspartner darf die Produkte vor Eigentumsübergang weder belasten, verkaufen, weiterverkaufen, veräußern noch anderweitig verpfänden. TrackJack räumt dem Vertragspartner lediglich das nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der Software ein. Das Eigentum an der Software verbleibt jederzeit bei TrackJack. Das Nutzungsrecht ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TrackJack nicht auf Dritte übertragbar. Es ist dem Vertragspartner nicht gestattet, die Software zu verkaufen, zu vermieten, zu veräußern oder als Sicherheit zu übertragen. Der Vertragspartner darf die Software weder verändern, noch Dritten zur Nutzung überlassen oder für Dritte nutzen.

13. Macht TrackJack seinen Eigentumsvorbehalt geltend, gilt der diesbezügliche Vertrag als beendet, unbeschadet des Rechts von TrackJack, Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu verlangen.

14. Die Gegenpartei ist verpflichtet, TrackJack unverzüglich schriftlich darüber zu unterrichten, dass Dritte Rechte an Gegenständen geltend machen, für die gemäß diesem Artikel ein Eigentumsvorbehalt gilt.

15. Solange die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber TrackJack nicht vollständig nachgekommen ist, ist sie nicht berechtigt, die gelieferten Waren an Dritte zu verpfänden, ein Pfandrecht daran zu begründen oder die Waren zur Einlagerung in die tatsächliche Verfügungsgewalt eines oder mehrerer Finanzierer zu überführen. Dies gilt als ihr zurechenbare Nichterfüllung des Vertrags. TrackJack kann in diesem Fall seine Verpflichtungen aus dem Vertrag ohne vorherige Mahnung unverzüglich aussetzen oder den Vertrag kündigen, unbeschadet des Anspruchs von TrackJack auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen.

16. Unbeschadet der Bestimmungen der übrigen Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der zwischen dem Vertragspartner und TrackJack geschlossene Vertrag ohne gerichtliche Intervention und ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, aufgelöst, wenn der Vertragspartner für insolvent erklärt wird, einen (vorläufigen) Zahlungsstopp beantragt, einem Pfändungsbeschluss unterliegt, unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt wird oder auf andere Weise die Verfügungsgewalt oder die Rechtsfähigkeit in Bezug auf sein Vermögen oder Teile davon verliert, es sei denn, der Treuhänder oder Verwalter erkennt die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen als Nachlassverbindlichkeiten an.


13. Haftung

1. TrackJack ist niemals zur Zahlung von Schadensersatz an den Käufer oder Dritte verpflichtet, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens TrackJack vor. TrackJack übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, Geschäftsschäden, indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn oder Umsatz.

2. Falls TrackJack aus irgendeinem Grund zur Entschädigung eines Schadens verpflichtet ist, übersteigt diese Entschädigung niemals den Rechnungsbetrag des Produkts oder der Dienstleistung, die den Schaden verursacht hat.

3. In allen Fällen ist der Zeitraum, in dem TrackJack für einen entstandenen Schaden haftbar gemacht werden kann, auf zwölf Monate begrenzt, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem der Schaden entstanden ist.

4. TrackJack haftet in keinem Fall für Schäden, die durch Mängel, einschließlich Software- und/oder Hardwarefehler, oder durch Netzwerkausfälle entstehen. Ob ein Mangel/Fehler vorliegt, liegt im alleinigen Ermessen von TrackJack.

5. TrackJack kann auf seiner Website Links zu anderen Websites einfügen, die für Besucher von Interesse oder informativen Inhalten sein könnten. Diese Links dienen ausschließlich Informationszwecken. TrackJack ist nicht für den Inhalt dieser Links verantwortlich.

6. Die Inhalte dieser Website sowie aller anderen Online-Veröffentlichungen von TrackJack wurden mit größter Sorgfalt erstellt. TrackJack übernimmt jedoch keine Gewähr für die Art, Richtigkeit oder den Inhalt dieser Informationen. TrackJack haftet nicht für Fehler, Ungenauigkeiten, Missverständnisse, Verzögerungen oder unklare Übermittlungen von Bestellungen und Nachrichten, die durch die Nutzung des Internets oder anderer (elektronischer) Kommunikationsmittel zwischen dem Käufer und TrackJack entstehen, noch für die Folgen der Nutzung dieser Informationen. Darüber hinaus schließt TrackJack jegliche Haftung für die erteilten Ratschläge und Antworten aus, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

7. Der Betrieb des Produkts ist teilweise von Infrastrukturen wie GPS, GSM- und Internetverbindungen abhängig, die außerhalb des Einflussbereichs von TrackJack liegen. TrackJack haftet weder für die ordnungsgemäße und ununterbrochene Funktion dieser Infrastrukturen und Netzwerke sowie der verwendeten Peripheriegeräte noch für Ausfälle, Nichtverfügbarkeit oder Fehlfunktionen seines Systems oder für daraus resultierende Folgen.

8. TrackJack haftet ferner nicht für Schäden, die durch die vorübergehende oder dauerhafte Nichtverfügbarkeit der Bestellmöglichkeit, die Unzugänglichkeit oder Entfernung von Daten von der Website aufgrund von Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen entstehen.

9. TrackJack haftet nicht für die Folgen der Verwendung des Produkts durch den Käufer und der Käufer stellt TrackJack von allen (rechtlichen) Ansprüchen Dritter frei, sowohl im Zusammenhang mit der Durchführung von Gerichtsverfahren als auch im Zusammenhang mit (Schadens-)Ansprüchen.

10. Der Käufer darf das Produkt nicht zur Begehung von Straftaten und/oder rechtswidrigen Handlungen oder zur Schädigung anderer/Dritter verwenden und stellt TrackJack in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung frei.

11. Im Falle eines Missbrauchs der Hardware behält sich TrackJack das Recht vor, die zugehörige SIM-Karte/Hardware jederzeit zu sperren.

12. TrackJack übernimmt keine Kosten für die Installation oder Demontage der Hardware. Sollte die Hardware nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, hat der Vertragspartner die Demontage und Installation der Hardware zu veranlassen und sicherzustellen, dass diese auf eigene Kosten und eigenes Risiko an TrackJack zur Reparatur oder zum Austausch übermittelt wird.

13. TrackJack übernimmt keine Haftung für Schäden und/oder Funktionsstörungen, die durch Installationen durch Dritte verursacht werden.

14. Wird die Hardware in Fahrzeugen installiert, die selten genutzt werden oder längere Zeit stillstehen, ist zu beachten, dass die angeschlossene Batterie dadurch schneller entladen werden kann. In diesen Fällen ist der Käufer für das Aufladen der Batterien verantwortlich. TrackJack haftet in keiner Weise für daraus entstehende Schäden.


14. Garantie

1. Die Hardware-Garantiezeit beträgt 24 Monate. Sie beginnt mit der Lieferung der Hardware. Abweichungen von dieser Frist sind im Angebot möglich. Die im Angebot angegebene Frist ist maßgebend. Bei Produkten, die mit monatlicher Zahlung und einem Abonnement erworben wurden, repariert oder ersetzt TrackJack die Hardware kostenlos, falls diese einen Defekt aufweist. Es handelt sich um eine Bring-In-Garantie. Das bedeutet, dass der Vertragspartner, der einen Garantieanspruch geltend machen möchte, sicherstellen muss, dass die betreffende Hardware bei TrackJack eingeht. Die Kosten für die Installation oder Demontage der Hardware sowie die Versandkosten trägt der Vertragspartner.

2. Sollten während der Ausführung der Arbeiten an den verwendeten Materialien oder an den gelieferten Waren sichtbare Fehler, Unvollkommenheiten und/oder Mängel auftreten, die bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden gewesen sein müssen, wird TrackJack diese Waren nach eigenem Ermessen innerhalb der Garantiezeit kostenlos reparieren oder ersetzen.

3. Von einer Gewährleistung für die Hardware kann keine Rede sein, wenn:

a. normale Abnutzung ist die alleinige Entscheidung von Trackjack;

b. wenn Änderungen am Produkt vorgenommen wurden, einschließlich Reparaturen, die nicht mit Genehmigung von TrackJack durchgeführt wurden;

c. wenn die Originalrechnung nicht vorgelegt werden kann, verändert wurde oder unleserlich ist;

d. wenn Mängel auf eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung, unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Installation zurückzuführen sind;

e. wenn der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder mangelhafte Instandhaltung verursacht wurde;

f. wenn Anschlussstecker, Verbinder oder Kabel beschädigt und/oder verändert sind.


15. Höhere Gewalt

1. Im Falle höherer Gewalt ist TrackJack nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer zu erfüllen. TrackJack ist berechtigt, seine Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen.

2. Höhere Gewalt bezeichnet jeden Umstand, der außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegt und es daran hindert, seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer ganz oder teilweise zu erfüllen. Zu diesen Umständen zählen insbesondere Streiks, Feuer, Betriebsunterbrechungen, Stromausfälle, Störungen von (Kommunikations-)Netzen, Netzwerk- oder Verbindungsfehler oder Ausfälle der verwendeten Kommunikationssysteme und/oder die Nichtverfügbarkeit der Website zu irgendeinem Zeitpunkt, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch Lieferanten oder sonstige Dritte sowie das Fehlen einer behördlichen Genehmigung.


16. Dienstleistungen

TrackJack bietet seine Dienste unter anderem über die Website www.trackjackeurope.com an und ist bestrebt, einen optimalen Service zu bieten. TrackJack kann jedoch nicht garantieren, dass der Service fehlerfrei und unterbrechungsfrei funktioniert. Die von TrackJack angebotenen Dienste können durch (externe) Faktoren, die außerhalb des Einflussbereichs von TrackJack liegen, beeinträchtigt werden. Daher kann TrackJack weder die Qualität noch die Nutzbarkeit der Dienste gewährleisten.

2. TrackJack kann die Dienste (teilweise) jederzeit nach eigenem Ermessen ändern, aussetzen oder einstellen, wenn dies zur Aufrechterhaltung oder zum Schutz der Dienste erforderlich ist. Dies umfasst auch vorübergehende Unterbrechungen der Dienste für Wartungsarbeiten, die im Voraus angekündigt werden, es sei denn, die Unterbrechungen sind so kurz oder geringfügig, dass eine vorherige Ankündigung nicht in angemessener Weise möglich ist.

3. TrackJack ist bei der Erbringung seiner Dienstleistungen auf Drittanbieter wie Hardwarelieferanten, das Mobilfunknetz und die Verfügbarkeit und Qualität des GPS-Systems angewiesen, das von Umwelteinflüssen abhängt. Obwohl TrackJack seine Partner sorgfältig auswählt, haftet TrackJack gegenüber dem Vertragspartner oder Dritten in keinem Fall für Schäden oder Entschädigungen jeglicher Art, die dem Vertragspartner oder Dritten aufgrund von Mängeln an den Produkten und Dienstleistungen dieser Drittanbieter entstehen.

4. Um die Dienste von TrackJack zu nutzen, muss die andere Partei mit einem eindeutigen Benutzernamen und einem persönlichen Systemcode auf den speziell für sie reservierten Bereich der Website zugreifen. TrackJack unternimmt alle Anstrengungen und implementiert die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass der Zugriff auf den speziell für die andere Partei reservierten Bereich der Website ausschließlich mit dem von ihr gewählten Benutzernamen und Systemcode möglich ist. Die andere Partei ist für die Geheimhaltung ihres Systemcodes verantwortlich.

5. Alle im Rahmen der Leistungserbringung im für den Vertragspartner reservierten Bereich der Website generierten Daten sind Eigentum des Vertragspartners und werden auf dessen Kosten und Risiko verwendet. TrackJack nutzt diese Daten ausschließlich zur Verbesserung seiner Dienstleistungen für den Vertragspartner und zum allgemeinen Nutzen seiner Dienstleistungen.

6. Soweit personenbezogene Daten im für den Vertragspartner reservierten Bereich der Website verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich auf Kosten und Risiko des Vertragspartners. Der Vertragspartner stellt TrackJack von jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.


17. Risiko der Informationsspeicherung

1. TrackJack verpflichtet sich zur sorgfältigen Speicherung der vom Vertragspartner stammenden Daten und Informationen. Sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, gilt diese Verpflichtung von TrackJack als erfüllt.

2. Die auf Basis der von TrackJack bereitgestellten Artikel erstellten Berichte und/oder Daten können Fehler enthalten. Dies kann unter anderem auf eine unvollständige GPS- oder GSM-Abdeckung, Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung des Geräts, an dem die Artikel montiert sind, Unregelmäßigkeiten beim Internet-/Datenanbieter von TrackJack oder des Vertragspartners bzw. auf Probleme mit der lokalen Internet-Ausrüstung des Vertragspartners zurückzuführen sein.

3. Die Gegenpartei trägt das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts von Daten oder Informationen, die bei TrackJack oder Dritten gespeichert sind, sowie das Risiko von Fehlern in den Berichten oder

Daten, es sei denn, der Schaden oder Verlust beruht auf grober Fahrlässigkeit, grober Nachlässigkeit und/oder Vorsatz seitens TrackJack.


18. Vertragsübernahme

1. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen von der Gegenpartei nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TrackJack an Dritte übertragen werden.

2. Die Gegenpartei erteilt ihre vorherige Zustimmung und Mitwirkung an der vollständigen Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch TrackJack an einen Dritten, soweit die Übertragung im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb von oder durch TrackJack erforderlich ist, vorausgesetzt, dass TrackJack oder der Dritte die Einhaltung der mit der Gegenpartei getroffenen Vereinbarungen gewährleistet.


19. Vertrauliche Informationen und Datenschutz

1. Jede Partei sichert zu, dass alle von der anderen Partei erhaltenen Informationen, von denen bekannt ist oder bekannt sein sollte, dass sie vertraulich sind, vertraulich bleiben, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung erfordert die Offenlegung dieser Informationen.

2. Der Käufer stellt Trackjack von Ansprüchen von Personen frei, deren personenbezogene Daten im Rahmen der vom Käufer geführten Personenregistrierung erfasst oder verarbeitet werden oder für die der Käufer anderweitig nach dem Gesetz verantwortlich ist.

3. TrackJack bietet eine Plattform und Dienste zur Erfassung und Analyse von Echtzeitinformationen über die Nutzung und den Betrieb eines Fahrzeugs im Straßenverkehr (Dienste). Diese Dienste werden durch die TrackJack-Hardware ermöglicht, die die Daten über eine sichere Verbindung an die TrackJack-Plattform überträgt. Durch die Nutzung der TrackJack-Anwendung auf einem Webbrowser, Mobiltelefon, Tablet oder einem anderen mobilen Gerät erhält der Nutzer Zugriff auf die erfassten Daten.

4. TrackJack verwendet die von der Hardware, der Anwendung, der Plattform und den Diensten verarbeiteten Daten sowohl zur Bereitstellung der Dienste als auch für statistische und historische Zwecke und zur weiteren Verbesserung seiner Produkte und Dienstleistungen.

5. Der Käufer stimmt der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der Daten zu.

6. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern, um die Dienste anbieten zu können, erfolgt durch TrackJack stets in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Datenschutzrichtlinie von TrackJack, wie sie auf der TrackJack-Website veröffentlicht ist.

7. TrackJack verarbeitet alle personenbezogenen Daten gemäß seiner Datenschutzrichtlinie. TrackJack respektiert die Privatsphäre jedes Nutzers und behandelt dessen personenbezogene Daten mit Sorgfalt. TrackJack verarbeitet alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit europäischen Datenschutzgesetzen und -bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (2016/679/EU). TrackJack hat die im Zusammenhang mit seiner Website, der Nutzung seiner Dienste und der TrackJack-Anwendung stattfindende Datenverarbeitung bei der niederländischen Datenschutzbehörde in Den Haag registriert.

8. Gütesiegel für Reiseregistrierungssysteme: TrackJack wurde mit dem Gütesiegel für Reiseregistrierungssysteme ausgezeichnet, das auch den Datenschutz-Verhaltenskodex für Reiseregistrierungssysteme umfasst. Siehe https://www.keurmerkritregistratiesystemen.nl/privacy. Dieses Gütesiegel steht für eine positive Bewertung der Funktionsweise und der Ergebnisse des Reiseregistrierungssystems. Ein Reiseregistrierungssystem mit Gütesiegel erfüllt die Anforderungen der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung.

Sind Datenschutz und Datenkontinuität beim Anbieter gewährleistet? Beim Kauf dieses Systems von TrackJack kann der Vertragspartner sicher sein, ein robustes System zu erwerben. Der Verhaltenskodex enthält die wichtigsten Bestimmungen zu den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften. Der Vertragspartner kann sich darauf verlassen, dass der Datenschutz bei der Reiseerfassung den erforderlichen Standards entspricht. Dieser Verhaltenskodex gilt für natürliche und juristische Personen, die ein von der „Stichting Keurmerk RitRegistratieSystemen“ (Stiftung für Qualitätszeichen Reiseerfassungssysteme) zertifiziertes digitales Reiseerfassungssystem nutzen. Er richtet sich an natürliche und/oder juristische Personen, die ein digitales Reiseerfassungssystem als Arbeitgeber, Selbstständige oder Arbeitnehmer verwenden.


20. Geistiges Eigentum

1. Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an angezeigten Informationen, Mitteilungen oder anderen Äußerungen in Bezug auf die Produkte und/oder die Website TrackJack, seinen Lieferanten oder anderen Rechteinhabern gehören.

2. Unter Rechten an geistigem Eigentum versteht man Patent-, Urheber-, Marken-, Design- und Modellrechte und/oder andere (geistige Eigentums-)Rechte, einschließlich technischem und/oder kommerziellem Know-how, Methoden und Konzepten, unabhängig davon, ob diese patentierbar sind oder nicht.

3. Dem Käufer ist es untersagt, die in diesem Artikel beschriebenen geistigen Eigentumsrechte zu nutzen und/oder Änderungen daran vorzunehmen, wie z. B. die Vervielfältigung, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung von TrackJack, seinen Lieferanten oder anderen Rechteinhabern, es sei denn, es handelt sich um eine rein private Nutzung des Produkts selbst.

21. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

1. Alle Angebote und Verträge unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Angeboten von TrackJack oder mit TrackJack abgeschlossenen Verträgen unterliegen der Zuständigkeit des zuständigen Gerichts in Rotterdam.


22. Schlussbestimmungen

1. Bitte senden Sie alle Korrespondenz bezüglich einer Vereinbarung oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an info@trackjack.nl, wie auf der Website angegeben.

2. TrackJack ist bestrebt, eingehende Nachrichten innerhalb von 2 Werktagen zu beantworten.

3. TrackJack hat seinen Sitz in den Niederlanden und ist bei der Handelskammer in Den Haag registriert.

4. Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferung, Dienstleistungen und die Durchführung von Aktivitäten der TrackJack Europe BV treten mit dem Datum ihrer Hinterlegung bei der Handelskammer in Den Haag in Kraft. Sie lauten wie folgt: Allgemeine Geschäftsbedingungen der TrackJack Europe BV