Haben Sie sich auch schon immer gefragt, ob Sie eine Pendlerpauschale bekommen, wenn Sie einen Firmenwagen besitzen?
TrackJack hat die Antwort für Sie: Ja, es ist grundsätzlich möglich! Allerdings müssen Sie dabei einiges beachten, zum Beispiel die korrekten Besteuerung des geldwerten Vorteils, welcher sich aus einem kostenlosen Dienstwagen ergibt. Den geldwerten Vorteil können Sie durch die Ein-Prozent-Methode, ein Fahrtenbuch oder die Pauschalbesteuerung von 15% ermitteln. Wenn Sie eine dieser Methoden korrekt und nach den Anforderungen des Finanzamtes gebrauchen, können Sie die Pendlerpauschale nutzen.
Was ist die Pendlerpauschale?
Eine Pendlerpauschale wird für den Weg von der Wohn- zur Arbeitsstätte berechnet. Seit 2014 beträgt die Pauschale 0,30€ pro Kilometer. Sie wird nur für die Tage berechnet, an denen der Arbeitnehmer tatsächlich zur Arbeitsstätte unterwegs ist. Dabei ist es egal, ob er diese mit einem Auto, Motorrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrad zurücklegt.
Tipps für die Steuererklärung
Wenn Ihr Arbeitgeber die kürzeste Strecke für Ihren Arbeitsweg bei der Berechnung des steuerpflichtigen Nutzungswertes nutzt, ist es Ihnen möglich einen längeren Weg bei Ihrer Steuererklärung anzugeben, sofern Sie diesen regelmäßig fahren und er sich für Sie als verkehrsgünstiger herausgestellt hat.