Ein Fahrtenbuch muss dann geführt werden, wenn Sie einen Dienstwagen besitzen und diesen auch für private Zwecke nutzen dürfen. Es ist nicht gesetzlich geregelt, dass ein Arbeitnehmer mit Dienstwagen ein Fahrtenbuch führen muss. Allerdings erleichtert ein Fahrtenbuch Ihnen den selbst zu versteuernden Anteil zu reduzieren. Ein Fahrtenbuch lohnt sich also für alle, die Geld sparen wollen.
Was muss im Fahrtenbuch stehen?
Jedes Land hat eigene gesetzliche Regelungen für Fahrtenbücher. In Deutschland muss in jedem Eintrag des Fahrers, das Jahr und das Datum sowie der Abfahrts- und Zielpunkt angegeben sein. Außerdem muss der Kilometerstand bei Fahrtbeginn sowie -ende, die Distanz, nötige Umwege und Zweck, sofern dieser geschäftlich ist, enthalten sein. Sie müssen außerdem vermerken, ob es sich um eine berufliche oder private Fahrt handelt, damit ihr Fahrtenbuch die Anforderungen des Finanzamtes erfüllt. Die abgefahrene Route muss auf einer Karte für das Finanzamt nachzuvollziehen sein.
Ein elektronisches Fahrtenbuch erleichtert die Abrechnung
Damit Ihr elektronisches Fahrtenbuch auch den Anforderungen des Finanzamtes erfüllt, müssen Sie eine Vielzahl von Angaben machen. Diese sollten so genau wie möglich sein. Damit Sie nicht bei jeder Fahrt ein Buch dabei haben müssen, indem Sie lange und detailliert Fahrten, Kilometerabstände und Fahrtzeiten eintragen, gibt es die Lösung: ein elektronisches Fahrtenbuch, das den Anforderungen des Finanzamtes entspricht!
Das elektronisches Fahrtenbuch
Ein elektronisches Fahrtenbuch erspart Ihnen die manuelle Aufzeichnung und erfüllt alle Anforderungen des Finanzamtes. Da das elektronische Fahrtenbuch von TrackJack sich weder manipulieren noch im Nachhinein verändern lässt und alle wichtigen Angaben aufnimmt, ist es zu 100% den Anforderungen des Finanzamtes entsprechend.