Für viele ist ein Auto ein gern gesehenes Statussymbol, im Job ebenso wie im Privaten. Kein Wunder, dass jeder zweite Deutsche sich einen Firmenwagen wünscht. So ein Dienstwagen zeigt schließlich nicht nur die Wertschätzung des Arbeitgebers, sondern offenbart, abhängig von der Preisklasse des Wagens, auch die Wichtigkeit der Position innerhalb der Firma.
Allerdings wissen viele Arbeitgeber, die einen Dienstwagen von Ihrer Firma gestellt bekommen, oftmals gar nicht, welche Auswirkung dies auf Ihr Gehalt haben könnte. Wird beim Erhalt eines Firmenwagens mein Lohn verkürzt? Und wie viel Steuern muss ich bei einer Privatnutzung des Firmenwagens zahlen?
Dienstwagen statt Gehalt
Früher haben Unternehmen Ihre Mitarbeiter mithilfe von Gehaltserhöhungen belohnt, doch Zeiten ändern sich. Aus diesem Grund bieten immer mehr Firmen Ihren Arbeitnehmern einen Firmenwagen an, den sie auch für private Zwecke nutzen können. Dieses Verfahren nennt man “Gehaltsumwandlung”. In der Regel wird bei einer sogenannten Gehaltsumwandlung der Arbeitnehmer statt mit einer Gehaltserhöhung, eher mit anderen Vorzügen, zum Beispiel einen Firmenwagen, belohnt. Dieses Verfahren kann eindeutig Vorteile haben, da auf diese Weise das sozial- und steuerabgabepflichtige Einkommen sinkt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer mit einem Firmenwagen als sogenannte Gehaltsumwandlung weniger Steuern und Sozialabgaben abführen muss. Allerdings sollte man beachten, dass die private Nutzung des Dienstwagens als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Daher sollte man sich genauestens über die Vor- und Nachteile eines Firmenwagens informieren.
Nettolohn mit Firmenwagen
Sobald man den Firmenwagen auch für private Zwecke benutzt, muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Mit dem geldwerten Vorteil wird in der Regel der Firmenwagen bezeichnet. Grundsätzlich gilt, je teurer der Firmenwagen und je weiter die Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnplatz, desto höher ist der geldwerte Vorteil und desto höher werden auch die Abzüge vom Lohn. Somit kann aus dem Vorteil auch ein Nachteil werden. Aus diesem Grund muss man genauestens berechnen, ob man von der Privatnutzung Firmenwagens profitiert oder es lieber sein lassen sollte.
Doch wie wirkt sich die Nutzung des Firmenwagens auf den Nettolohn aus?
Prinzipiell gilt, dass wenn Sie kein Fahrtenbuch führen, die Berechnung des geldwerten Vorteils gesetzlich festgelegten Werten erfolgt. In diesem Fall wird 1% des Brutto-Listenpreises des Wagens herangezogen. Bei diesem Preis handelt es sich um den ursprünglichen Kaufpreis des Firmenwagens, der sich aus der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung zusammensetzt. Aus dem ermittelten geldwerten Vorteil und Ihrem Bruttolohn können Sie mithilfe unseres Firmenwagenrechners das reduzierte Nettoeinkommen berechnen. Unser Firmenwagenrechner ermöglicht es Ihnen, die Auswirkung auf den Nettolohn beim Besitz eines Firmenwagens zu bestimmen.
Mithilfe des Rechners werden alle relevanten Daten eingetragen und die aktuellen Gesetzmäßigkeiten berücksichtigt. Anschließend werden alle spezifischen Daten, wie zum Beispiel der Brutto-Listenpreis (ursprünglicher Kaufpreis) des PKWs in die Berechnung mit aufgenommen. Somit erhalten Sie einen Überblick über die zu zahlenden Steuern pro Jahr, mittels der Pauschalmethode und der Fahrtenbuchmethode, und wissen genau, welche Methode sich in Ihrem Fall am meisten bewährt. Allerdings dienen die Ergebnisse des Firmenwagenrechners nur als Orientierungshilfe und können nicht garantiert werden. Für eine genaue Berechnung nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Steuerberater auf.