Ein Firmenwagen ist bei vielen ein gern gesehenes Extra. Es motiviert den Arbeitnehmer und ist eine echte Belohnung für harte Arbeit. Doch ein Firmenwagen hat noch einen weiteren Vorteil: für Arbeitgeber ist er eine einfache Art, um Gehalt zu zahlen und dabei Steuern zu sparen. Dies ist auch ein Grund, warum viele Mitarbeitern, ihren Firmenwagen auch außerhalb der Dienstzeiten nutzen dürfen.
Doch da das Finanzamt davon ausgeht, dass Firmenwagen auch privat genutzt werden, muss jeder Firmenwagen versteuert werden – für viele ein wahres Übel. Für manch einen Angestellten mit Firmenwagen kann dieser bei der Steuererklärung als große Last angesehen werden. Doch das muss nicht sein! Ein Experte hat drei Tipps für die Versteuerung von Firmenwagen verraten.
- Fahrtenbuch, um die Steuerlast zu verringern
Firmenwagen werden vom Finanzamt generell mit der Ein-Prozent-Regel besteuert. Das Finanzamt berechnet jeden Monat einen Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil. Allerdings kann man diese Berechnung umgehen und mit einem Fahrtenbuch die genauen Kilometerangaben nachweisen. Ein elektronisches Fahrtenbuch lässt sich nicht manipulieren, ist sehr genau und Sie haben eine echte Zeit- und Kostenersparnis. Selbst die Anschaffungskosten eines elektronischen Fahrtenbuchs sind von der Steuer absetzbar. - Private Nutzung vermeiden
Ein weiterer Tipp für die Versteuerung des Firmenwagens ist es, die private Nutzung zu vermeiden. Ein Firmenwagen muss nicht versteuert werden, wenn er nicht privat genutzt wird. Dies müssen Sie allerdings beim Finanzamt nachweisen. Anschließend muss das Finanzamt nachweisen, ob Sie den Firmenwagen privat nutzen oder nicht. Dies ist häufig durch eine einfache Kontrolle erledigt. Finden die Beamten beispielsweise Freizeitgegenstände oder Spielzeug ist es bewiesen, dass Sie den Firmenwagen auch privat nutzen. Dies ist allerdings immer mit hohem Aufwand verbunden. - Verbot der privaten Nutzung
Einfacher ist dagegen ein Verbot des Arbeitgebers. Wenn dieser die private Nutzung des Firmenwagens verbietet, muss man den Firmenwagen nicht versteuern. Dieses Verbot ist vor allem für Arbeitnehmer, die ihren Firmenwagen ohnehin nicht privat nutzen, ein großer Vorteil.