Fahrtenregistrierungssysteme des Arbeitgebers, aber auch von Leasinggesellschaften oder Autoherstellern/-händlern eingebaute Systeme erfassen eine Vielzahl von Daten, die der Gesetzgeber als personenbezogene Daten ansieht.
Zum Beispiel Kilometerstände, Geschwindigkeiten, Daten, Fahrten und aufgesuchte Orte. Daher muss klar sein, was genau registriert wird, wie mit den Daten umgegangen wird und wer Zugang zu diesen Daten hat.