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Privatsphäre und datenschutz TrackJack Europe

Fahrtenregistrierungssysteme des Arbeitgebers, aber auch von Leasinggesellschaften oder Autoherstellern/-händlern eingebaute Systeme erfassen eine Vielzahl von Daten, die der Gesetzgeber als personenbezogene Daten ansieht.
Zum Beispiel Kilometerstände, Geschwindigkeiten, Daten, Fahrten und aufgesuchte Orte. Daher muss klar sein, was genau registriert wird, wie mit den Daten umgegangen wird und wer Zugang zu diesen Daten hat.

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Wir legen großen Wert auf den Schutz der Daten und darauf müssen Sie vertrauen können. Ihre Privatsphäre hat bei uns oberste Priorität. In unserer Datenschutzerklärung können Sie lesen, wie wir mit dem Datenschutz umgehen.

Zur Datenschutzerklärung

Ausgangspunkte für die Datenschutzpolitik

DATENSCHUTZRICHTLINIE

Wir führen eine Richtlinie, die darauf gerichtet ist, den Anforderungen der Kunden, den Standards sowie den relevanten Gesetzen und Vorschriften zu entsprechen. Einzelheiten können Sie unserer Datenschutzrichtlinie entnehmen.

Zur Datenschutzrichtlinie

 

 

Datenschutzerklärung TrackJack Europe B.V

AUFTRAGSVERARBEITUNGS VERTRAG (AVV)

Wenn Sie als Organisation die Verarbeitung personenbezogener Daten an eine externe Partei auslagern, ist es gemäß dem Datenschutzgesetz zwingend erforderlich, Vereinbarungen über die Verarbeitung der Daten zu treffen. Diese Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Das Dokument, in dem die Vereinbarungen beschrieben sind, wird als “Auftragsverarbeitungsvertrag” bezeichnet, den wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Sie können diese Vereinbarung im Falle einer Kontrolle durch Ihre Datenschutzaufsichtsbehörde vorlegen. Achtung: Dieser Verarbeitungsvertrag wird nur dann rechtsgültig, wenn Sie diesen vervollständigen und unterzeichnet an uns zurücksenden. Bitte senden Sie die Vereinbarung an finance@trackjack.nlZum AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG

Verarbeitungsvertrag TrackJack Germany

DATENSCHUTZVEREINBARUNG ARBEITGEBER - MITARBEITER

Es ist wichtig, geeignete Vereinbarungen mit dem Fahrer zu treffen und diese zu dokumentieren. Es ist anzuraten, dies mithilfe einer Datenschutzvereinbarung zu tun. Nur eine einmalige Einverständniserklärung ist nicht ausreichend. Es muss einem Fahrer ersichtlich sein, welche Daten aus dem Fahrzeug entnommen werden, wer diese einsehen kann und zu welchen Zwecken diese genutzt wird. Der Fahrer kann sich auch auf verschiedene Rechte wie das Widerspruchsrecht, das Recht auf Einsichtnahme und das Recht auf Datenübertragbarkeit berufen. Wir haben eine Datenschutzvereinbarung für Sie erstellt, die Sie nachfolgend herunterladen können.
Zur Datenschutzvereinbarung

Datenschutzregelung TrackJack Germany

PRIVATSPHÄRE

TrackJack strebt immer nach optimaler   Transparenz und  fairer Preisgestaltung. Auch hinsichtlich der Richtlinien der Privatsphäre und der Datensicherheit, ist es für TrackJack oberstes Gebot, dass alles den Normen entspricht. In einem Verhaltenskodex werden diese Normen geregelt. Dieser ist durch alle Personen zu achten, die die Dienste von TrackJack und das elektronische Fahrtenbuch nutzen.

Der Verhaltenskodex  thematisiert:

  • Rollenbeschreibungen
  • Unsere Prinzipien der Datenverarbeitung
  • Informationspflicht
  • Lieferungsnormen
  • Sicherungsnormen
  • Rechtliche Pflichten

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