Dem Finanzamt ist die Versteuerung eines Dienstwagens über die 1%-Regelung am angenehmsten, da sie dem Staat doch jährlich Milliarden zusätzlicher Steuereinnahmen sichert. Einerseits aus Unkenntnis der Dienstwagenfahrer, andererseits aus Bequemlichkeit.
Was ist die 1 %-Regelung?
Sobald ein Firmenwagen in die Hände des Fahrers gegeben wird, berechnet das Finanzamt die sogenannte 1% Pauschale. Das Finanzamt geht automatisch davon aus, dass ein geldwerter Vorteil entsteht, sobald der Dienstwagen auch für Privatfahrten genutzt wird. So wird jedem steuerpflichtigen Dienstwagenfahrer monatlich 1% des Brutto-Listen Neupreises, plus dem Wert der Sonderaustattung seines Fahrzeuges zusätzlich berechnet. Außerdem noch 0.03 % des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer. Damit erhöht sich das monatliche Bruttoeinkommen, je nach Fahrzeugpreis, schnell um bis zu 2000 €. Dasselbe gilt für Firmenwagen, die schon älter sind oder mit hohem Rabatt gekauft wurden.
Elektronisches Fahrtenbuch
Die 1%-Regelung pauschalisiert Ihre Fahrten. Die reale Fahrzeugnutzung wird nicht berücksichtigt. Sind Sie allerdings mit dem Firmenwagen eindeutig wenig privat unterwegs, entstehen durch die 1%-Regelung erhebliche steuerliche Nachteile. Abhilfe kann ein Fahrtenbuch bringen. Hier werden alle Fahrten dokumentiert und eindeutig in dienstliche und private Fahrten differenziert. So kann bei Versteuerung Ihres Dienstwagens eine geringe private Nutzung nachgewiesen werden. Daraus ergibt sich der größte Vorteil eines solchen Fahrtenbuches: Ein niedriger, (zu versteuernder) geldwerter Vorteil. Die Verwendung eines elektronischen Fahrtenbuches bietet also ein sehr hohes Einsparungspotential.