Kies uw taal

AGB

Geschäftsbedingungen

1. Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

  • TrackJack: TrackJack Europe B.V. mit Sitz in Leeuwenhoekweg 20C, 2661 CZ Bergschenhoek, Niederlande.
  • Käufer: Die natürliche oder juristische Person, die mit TrackJack ein Vertragsverhältnis hat oder eingeht.
  • Konsument: Die natürliche Person, die nicht in Ausübung ihres Berufs oder Geschäfts handelt, die mit TrackJack eine vertragliche Beziehung hat oder eingeht.
  • Produkte: Der Gegenstand einer oder mehrerer Verträge.
  • Tracker: (Track&Trace) Hardware, die von TrackJack unter einem beliebigen Namen verkauft wird.
  • Lieferant: Der Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen in oder über TrackJack.
  • Vertragspartner: Jede natürliche oder juristische Person, mit der TrackJack einen Vertrag abschließt oder in Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrages steht oder der gegenüber TrackJack ein Angebot abgibt oder eine sonstige Lieferung bzw. Leistung erbringt.
  • Dienstleistungen: Alle von TrackJack für oder im Namen der Vertragspartei, des Käufers und des Konsumenten ausgeführten Tätigkeiten, gleichgültig ob durch einen Dritten oder nicht, und in welcher Form und wie auch immer sie bezeichnet werden, einschließlich der Dienstleistungen, Einrichtungen und des Transports von Telekommunikationsverkehr, die TrackJack der Vertragspartei, dem Käufer und/oder dem Konsumenten zur Verfügung stellt.
  • Netzwerk: Das Netzwerk des Anbieters, mit dem TrackJack zusammenarbeitet.
  • Vertrag: Der Vertrag über die Bereitstellung der Dienstleistung und/oder des Produkts durch TrackJack an den Kunden. Die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand des Vertrages.
  • Trackjack-Kundendienst: Der Kundendienst von TrackJack, mit dem der Kunde bei allen Fragen zu TrackJack Kontakt aufnehmen kann. Dieser ist unter der Telefonnummer +31 (0)10-8200190 oder schriftlich unter der Adresse von TrackJack oder per E-Mail unter klantenservice@trackjack.nl erreichbar.
  • Anschluss: Die Möglichkeit, mit Trackern die Dienstleistungen zu nutzen.
  • Content: Produkte, die über oder in Verbindung mit den Dienstleistungen oder Zusatzdienstleistungen von TrackJack oder Dritten angeboten werden und Text-, Ton-, Daten- und/oder Bilddateien sowie Softwareanwendungen enthalten können.
  • Content-Dienstleistungen: Dienstleistungen, bei denen TrackJack dem Käufer Zugang zu Content verschafft.
    Abonnement: Falls sich der Vertrag auf Produkte bezieht, die gegen eine monatliche Zahlung bezogen werden.

2. Allgemeine Bestimmungen

  1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Verträge, Anfragen, Angebote, Korrespondenz und Lieferungen und (den Abschluss) von Verträgen mit Vertragspartnern in Bezug auf die Lieferung und den Kauf von Dienstleistungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind. Die
    Geschäftsbedingungen – TrackJack Europe B.V. V2022-07
    Seite 3
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ferner auf alle Verträge mit TrackJack anwendbar, an deren Zustandekommen und Durchführung Dritte beteiligt sein müssen, sowie auf alle (Rechts-)Handlungen, die diesen vernünftigerweise vorausgehen. Abweichungen von einer oder mehreren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann zulässig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Die übrigen Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen behalten in diesem Fall ihre volle Gültigkeit und Wirkung.
  2. Von einer oder mehreren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten in diesem Fall ihre volle Gültigkeit und Wirkung.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, TrackJack hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
  4. TrackJack behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern und/oder zu ergänzen
  5. Sofern der Vertragspartner ein Abonnement der Dienstleistungen abschließt oder ein Benutzerkonto bei TrackJack einrichtet, bestätigt der Vertragspartner, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten, verstanden und akzeptiert hat. Mit der Nutzung der Internetseiten von TrackJack und/oder der Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Vertragspartner mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von TrackJack einverstanden. TrackJack ist berechtigt, bei der Ausführung eines Vertrags mit dem Vertragspartner Dritte einzuschalten.
  6. TrackJack ist berechtigt, bei der Ausführung eines Vertrags mit dem Vertragspartner Dritte einzuschalten.
  7. Der Vertragspartner kann zusätzliche von TrackJack angebotene Dienstleistungen nutzen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf diese zusätzlichen Dienstleistungen Anwendung, sofern in der Produktbeschreibung der jeweiligen zusätzlichen Dienstleistung nichts anderes angegeben ist. Für zusätzliche Dienstleistungen können zusätzliche Bedingungen gelten.
  8. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den mündlichen Erklärungen von TrackJack und den schriftlichen Erklärungen von TrackJack sind die schriftlichen Erklärungen von TrackJack maßgebend.
  9. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der Handelskammer in Den Haag hinterlegt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch auf der Website von TrackJack eingesehen werden: www.trackjackeurope.com

3. Angebote und Vertragsabschlüsse

  1. Angebote oder Preisangaben sind als Einladung an potenzielle Käufer zu verstehen, eine Bestellung aufzugeben. TrackJack ist hieran in keiner Weise gebunden, es sei denn, es ist schriftlich und eindeutig festgelegt. Die Annahme der Einladung zur Bestellung durch den potenziellen Käufer stellt eine Bestellung dar und führt nur daraufhin zum Vertragsabschluss, wenn die übrigen Bestimmungen dieses Artikels erfüllt sind.
  2. Eine Bestellung des potenziellen Käufers gilt als erteilt, sobald der potenzielle Käufer ausdrücklich angegeben hat, welches Produkt und/oder welche Dienstleistung er erhalten möchte, oder wenn er die Bestellung über die Website www.trackjackeurope. com aufgegeben hat und diese Bestellung bei TrackJack eingegangen ist.
    Geschäftsbedingungen – TrackJack Europe B.V. V2022-07
    Seite 4
  3. Sobald eine Auftragsbestätigung an den Käufer an die von ihm angegebene (E-Mail-)Adresse geschickt wurde oder, falls das Angebot über die Internetseite erfolgt ist, elektronisch bezahlt wurde, oder durch Unterzeichnung eines von TrackJack zu diesem Zweck verwendeten Dokuments, ist der Vertrag zustande gekommen.
  4. Der Käufer und TrackJack erkennen ausdrücklich an, dass durch die Nutzung elektronischer Kommunikationsformen ein gültiger Vertrag zustande kommt. Auch das Fehlen von Unterschriften schmälert nicht die Verbindlichkeit des Angebots und seiner Annahme.
  5. Wird ein Vertrag im Sinne der vorstehenden Artikel mit einem Konsumenten abgeschlossen, gilt für den Fernabsatz die gesetzliche Regelung des 14-tägigen Rückgaberechts nach Lieferung. Der Konsument erklärt sich damit einverstanden, dass die Dienstleistung sofort geliefert wird und nur eine teilweise Rückgabe möglich ist.
  6. Falls ein in den vorstehenden Artikeln genannter Vertrag mit einem Käufer im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit geschlossen wurde, gilt dieser Vertrag als unwiderruflich. Folglich ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis in voller Höhe zu zahlen.
  7. Wenn der Käufer im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einen erteilten Auftrag, der noch nicht geliefert wurde, ganz oder teilweise stornieren möchte, ist der Käufer zu einer Stornogebühr von 25 % des Rechnungsbetrags verpflichtet. Im Falle einer Teilstornierung wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % des reduzierten Rechnungsbetrags fällig.
  8. Bezieht sich der Vertrag auf Produkte, die gegen einen monatlichen Betrag bezogen werden, tritt das Abonnement automatisch in dem Moment in Kraft, in dem der Vertragspartner über die Trackjack-Website ein TrackJack-Benutzerkonto einrichtet und über IDEAL die Abonnementgebühr für den ersten Monat, in diesem Fall 21,18 € (einschließlich 21 % MwSt.), bezahlt hat. Das Abonnement beginnt, sobald die Hardware aktiviert ist und die Hardware zum ersten Mal Daten an das Netzwerk von TrackJack sendet.
  9. TrackJack ist berechtigt, die Preise für seine Dienstleistungen anzupassen.
  10. Die Angebote oder Offerten beziehen sich nicht automatisch auf Nachbestellungen.
  11. Der Vertragspartner hat die Pflicht, alle von ihm angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen und die von TrackJack geforderte und zumutbare Zusammenarbeit zu leisten. Dies umfasst die rechtzeitige schriftliche Mitteilung von Änderungen der Adress- und Rechnungsdaten sowie die unverzügliche schriftliche Mitteilung eines (möglichen) Konkurses, einer Pfändung, eines Zahlungsaufschubs oder einer Umschuldung.
  12. TrackJack ist befugt, jederzeit die Identität und Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu prüfen und kann beschließen, das Angebot zurückzuziehen.
  13. TrackJack kann die Erfüllung seiner Verpflichtungen (einschließlich der Einstellung von Dienstleistungen) aussetzen, wenn und solange begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners bestehen oder eine beantragte Einzugsermächtigung nicht erteilt wird oder Zahlungen ohne triftigen Grund rückgängig gemacht oder anderweitig nicht geleistet werden. Darüber hinaus ist TrackJack berechtigt, seine Dienstleistungen auszusetzen, falls feststeht oder anzunehmen ist, dass der Vertragspartner nicht in der Lage sein wird, die Vertragsbedingungen zu erfüllen. In diesem Fall liegt es im Ermessen von TrackJack, den Vertrag nicht einzugehen oder diesen zu kündigen. Im letzteren Fall haftet der Vertragspartner für die Kosten der Nutzung der Dienstleistung bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

4. Adress- oder Namensänderungen

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, TrackJack 14 Tage vor Inkrafttreten einer Adressänderung oder einer Änderung von Kontaktdaten wie E-Mail-Adressen schriftlich zu informieren. Der Vertragspartner haftet für alle möglichen Folgen, die sich aus der nicht rechtzeitigen Mitteilung einer solchen Änderung ergeben.
  2. Falls es sich bei dem Vertragspartner um eine juristische Person handelt, ist der Vertragspartner außerdem verpflichtet, TrackJack schriftlich über jede relevante Unternehmensänderung (z. B. Name oder Rechtsform) zu informieren.

5. SIM-Karte und Hardware

  1. Die von TrackJack dem Vertragspartner zur Verfügung gestellte SIM-Karte ist und bleibt das ausschließliche Eigentum von TrackJack. TrackJack ist befugt, die SIM-Karte jederzeit zu ersetzen. Wünscht der Käufer die Dienstleistungen von Trackjack nicht mehr zu nutzen, so hat er die SIM-Karte an TrackJack zurückzugeben.
  2. Sollte der Käufer die Dienstleistungen von TrackJack nicht mehr nutzen und die SIM-Karte nicht in den Besitz von TrackJack gelangen, so hat der Käufer ab dem Zeitpunkt, an dem die Dienstleistungen von TrackJack nicht mehr genutzt werden, bis zur Übergabe der SIM-Karte in den Besitz von TrackJack eine Gebühr von 0,10 € pro Tag zu entrichten.
  3. Bezieht sich der Vertrag auf ein Produkt, das gegen eine monatliche Zahlung erworben wurde, verbleibt neben der SIM-Karte auch die Hardware im Eigentum von TrackJack und muss diese an TrackJack zurückgegeben werden, wenn der Käufer die Dienstleistungen von Trackjack nicht mehr nutzen möchte, es sei denn, die monatlichen Zahlungen haben 36 Monate oder länger gedauert. In diesem Fall geht die Hardware in das Eigentum des Käufers über, wobei die SIM-Karte Eigentum von TrackJack bleibt.
  4. Das Kopieren der auf der SIM-Karte enthaltenen technischen Informationen oder eine sonstige Manipulation dieser Karte oder der darauf befindlichen Informationen ist untersagt. Gleiches gilt für die technischen Informationen, die Software und die Schutzvorrichtungen der Hardware, mit der sich der Vertragspartner Zugang zum Netzwerk verschafft.
  5. Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts der Hardware und/oder der SIM-Karte muss der Vertragspartner dies TrackJack unverzüglich melden und hafter der Vertragspartner bis zur Sperrung für die Kosten und alle anderen nutzungsbezogenen Gebühren.

6. Systemcodes

  1. Der Systemcode des Kunden wird von TrackJack festgelegt.
  2. Der Vertragspartner kann sich nicht darauf berufen, einen bestimmten Systemcode vorbehaltlich der geltenden Vorschriften und der Ausarbeitung durch TrackJack zu behalten.
  3. TrackJack hat das Recht, diesen Systemcode zu ändern, wenn TrackJack dies für erforderlich hält, beispielsweise im Interesse des ordnungsgemäßen Funktionierens der Dienstleistung oder des Netzwerks oder aus regulatorischen Gründen. TrackJack wird dabei die Interessen des Vertragspartners angemessen berücksichtigen.

7. Preise

  1. Alle Preise sind in Euro angegeben.
  2. Der Käufer ist zur Zahlung des ihm von TrackJack mitgeteilten Preises gemäß den Bestimmungen in Artikel 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet. Offensichtliche (Manipulations-)Fehler im Angebot, wie z. B. offensichtliche Ungenauigkeiten, dürfen von TrackJack auch nach Vertragsschluss korrigiert werden.
  3. TrackJack teilt die vom Käufer zu tragenden Lieferkosten dem Käufer bei Vertragsabschluss mit. Bestimmte Zahlungsarten können weiteren Bedingungen hinsichtlich der Liefermethode und der damit verbundenen Kosten unterliegen. Dies wird dem Käufer deutlich mitgeteilt.
  4. Falls sich die Preise für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen in der Zeit zwischen der Bestellung und ihrer Ausführung erhöhen, erhält der Käufer eine Mitteilung über die Preiserhöhung. Der Käufer kann innerhalb von sieben (7) Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung durch TrackJack entweder die Bestellung stornieren oder vom Vertrag zurücktreten. Werden nach Abschluss des Kaufvertrags Preiserhöhungen vorgenommen, so wird das bestellte Produkt zu dem vereinbarten Preis geliefert.
  5. TrackJack ist berechtigt, seine Tarife für die Dienstleistung zu ändern. Änderungen werden u. a. über die Internetseite von TrackJack unter www.trackjackeurope.com bekannt gegeben. Die aktuellen Tarife können vom Vertragspartner auch beim TrackJack-Kundendienst erfragt werden.

8. Zahlung, Bestellung und Abonnements

  1. Für Bestellungen über die Website www.trackjackeurope. com stehen mehrere Zahlungsarten zur Auswahl. TrackJack behält sich vor, diese Zahlungsmöglichkeiten in Zukunft zu ändern. Die Zahlungsmöglichkeiten werden auf der Website www.trackjackeurope.com bekannt gegeben.
  2. Der Käufer muss alle Bestellungen über die Website im Voraus bezahlen.
  3. Die Nutzung der Dienstleistung setzt ein Benutzerkonto bei TrackJack voraus. Mit der Dienstleistung wird in dem Moment begonnen, in dem die Hardware aktiviert wird und die Hardware zum ersten Mal Daten sendet
  4. Beim Kauf der Produkte gegen eine einmalige Zahlung und beim Bezug der Service-Levels gegen eine jährliche oder mehrjährige Zahlung gilt keine Abonnementfrist für die Nutzung der Dienstleistungen. Der Vertrag über die Dienstleistung wird für einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Die Dauer hängt von dem gewählten Servicelevel ab. Die Dienstleistung ist im Voraus zu bezahlen. Nach Ablauf der Laufzeit darf sich der Vertragspartner für eine bestimmte Zeit für ein neues Servicelevel entscheiden, das der gewählten Hardware entspricht. Nach der Wahl des Servicelevels und der Bezahlung wird die Dienstleistung für einen bestimmten Zeitraum fortgesetzt. Wenn kein Servicelevel gewählt und/oder nicht bezahlt wird, wird TrackJack den Service einstellen. Sollte nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem Zeitpunkt, an dem ein neues Servicelevel gewählt werden musste, ein neues Servicelevel gewählt und bezahlt worden sein, besteht die Möglichkeit der kostenpflichtigen Reaktivierung. Sollte diese 3-monatige Frist abgelaufen sein, ist eine Reaktivierung ebenfalls möglich, aber in diesem Fall muss der Vertragspartner die Hardware an Trackjack schicken und Trackjack wird die Hardware neu konfigurieren und ihm eine neue SIM-Karte zur Verfügung stellen. Die Kosten für den (eventuellen Ein- und Ausbau) und die Versandkosten (sowohl vom Vertragspartner an TrackJack als auch von TrackJack an den Vertragspartner) sind vom Vertragspartner zu tragen, wobei TrackJack darüber hinaus Kosten für diese Reaktivierung und Neukonfiguration der Hardware in Rechnung stellt.
  5. Ein Abonnement hat zunächst eine (feste) Laufzeit von einem Jahr ab dem Datum seines Beginns und kann vom Vertragspartner zwischenzeitlich gekündigt werden, wobei die Kündigung erst nach Ablauf der Jahresfrist rechtswirksam wird. Nach Ablauf der ursprünglichen Vertragsdauer verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen. Nach Ablauf des ersten Jahres beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat. Mit der Verlängerung eines Abonnements ist nicht verbunden, dass der Vertragspartner eine neue Hardware und/oder SIM-Karte erhält.
  6. Im Falle eines Abonnements wird der Vertragspartner bei der Bestellung über die Webseiten von Trackjack oder im Direktverkauf aufgefordert, die IDEAL-Zahlungsmethode zu akzeptieren, um die Abonnementgebühr für den ersten Monat zu bezahlen. Der Nutzer zahlt bei seiner Bestellung über IDEAL eine Abonnementgebühr von 21,18 € (einschließlich MwSt.) für den ersten Monat. Der Vertragspartner bestätigt hiermit, dass er sich darüber im Klaren ist, dass Trackjack dadurch die Bankdaten des Vertragspartners übermittelt bekommt und das Recht erhält, nach Ablauf des ersten Monats die Abonnementzahlungen und andere Zahlungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen per Lastschrift von dem Vertragspartner einzuziehen, und dies für die Dauer der Laufzeit des Abonnements. Der Vertragspartner bestätigt und akzeptiert, dass der Vertragspartner bis zur Beendigung des Abonnements gemäß diesen Bedingungen verpflichtet ist, die damit verbundenen Kosten und/oder Preise zu zahlen, auch wenn der Vertragspartner die Dienstleistungen (teilweise) nicht nutzt.
  7. Im Falle eines Abonnements werden die Abonnementgebühren immer pro Monat im Voraus eingezogen.
  8. Kündigung des Abonnements:
    1. Probezeit von 1 Monat: Dem Nutzer wird die Möglichkeit eingeräumt, das Abonnement innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens aus jedwedem Grund zu kündigen. Nach fristgerechtem und vollständigem Eingang des Kündigungsformulars in Begleitung der Hardware und der SIM-Karte wird das Abonnement des Vertragspartners umgehend gekündigt und der Zugang zu seinem Benutzerkonto gesperrt. Sofern TrackJack das vollständig ausgefüllte Kündigungsformular sowie die Hardware- und SIM-Karte nicht innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten des Vertrages erhält, darf TrackJack davon ausgehen, dass der Vertrag nicht innerhalb der Probezeit gekündigt wurde, und die vom Vertragspartner für den betreffenden Zeitraum zu zahlende reguläre Abonnementgebühr wird per Lastschriftverfahren erhoben und eingezogen.
    2. Eine Kündigung durch den Nutzer kann durch Ausfüllen und Absenden eines digitalen Kündigungsformulars erfolgen, das auf der Website von Trackjack zu finden ist. Wenn die Laufzeit des Abonnements weniger als 36 Monate betrug, sollten die Hardware und die SIM-Karte ebenfalls an TrackJack Europe b.v. , Leeuwenhoekweg 20c, 2661 CZ Bergschenhoek geschickt werden. Sofern TrackJack die zu dem betreffenden gekündigten Abonnement gehörende Hardware nicht erhalten hat, wird dem Vertragspartner ein einmaliger Betrag von 200,00 € (in Worten: zweihundert Euro) als Vergütung für die Kosten der Hardware und der SIM-Karte in Rechnung gestellt.
  9. Beendigung des Abonnements und/oder der Dienstleistungen durch TrackJack Trackjack ist befugt, das Abonnement oder die Dienstleistung (ganz oder teilweise) mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige schriftliche Mitteilung an den Vertragspartner zu kündigen, wenn: (i) TrackJack gesetzlich oder durch gerichtliche Anordnung dazu verpflichtet ist; (ii) TrackJack vermutet, dass der Vertragspartner die Dienstleistung, die Hardware oder andere Dienstleistungen unrechtmäßig nutzt oder missbraucht; (iii) der Vertragspartner die geltenden Abonnementgebühren nicht (rechtzeitig) bezahlt.Mit der Beendigung des Abonnements erlischt das Recht des Vertragspartners zur Nutzung der Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Beendigung, und der Nutzer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass TrackJack das Recht hat, sein TrackJack-Benutzerkonto zu dem jeweiligen Zeitpunkt zu deaktivieren oder zu löschen, einschließlich aller zugehörigen Informationen und Daten, die zu dem betreffenden Konto gehören, und/oder den weiteren Zugriff auf diese Daten zu sperren.
  10.  Wenn die Lastschrift vom Bankkonto des Vertragspartners, aus welchen Gründen auch immer, von TrackJack nicht erfolgreich ausgeführt werden kann oder wenn der Vertragspartner den von TrackJack eingezogenen Betrag anfechtet oder rückgängig machen lässt, gerät der Vertragspartner automatisch in Verzug, ohne dass der Vertragspartner eine förmliche Inverzugsetzung senden muss. Trackjack hat in diesem Fall das Recht dem Vertragspartner (einen Teil) der Dienstleistungen sofort zu entsagen und/oder sein TrackJack-Benutzerkonto umgehend zu kündigen und/oder den Zugang zur Plattform und zum Konto zu sperren, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners entfällt.
  11. Im Falle einer Anfechtung von Kosten und/oder Geldern, die TrackJack dem Vertragspartner per Rechnung oder Lastschrift in Rechnung stellt, hat der Vertragspartner innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum oder ab dem Zeitpunkt der Abbuchung vom Bankkonto in begründeter Form zu reagieren.
  12. TrackJack behält sich das Recht vor, die Abonnementgebühren sowie die Preise und Tarife (jährlich) zu ändern, auch wenn der Vertragspartner zu einer regelmäßigen Zahlung verpflichtet ist. Im Falle eines laufenden Abonnements sind Preisänderungen nur zu Beginn einer neuen Vertragslaufzeit möglich. Sofern der Vertragspartner TrackJack nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung schriftlich das Gegenteil mitteilt, wird davon ausgegangen, dass der Vertragspartner mit den Änderungen einverstanden ist.
  13. Die Parteien vereinbaren im Vertrag das Datum bzw. die Daten, an denen TrackJack die Vergütung für die vereinbarte Leistung dem Vertragspartner in Rechnung stellt. Der Vertragspartner hat die Rechnungen gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen. In Ermangelung einer ausdrücklichen Regelung hat der Vertragspartner die Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum vorzunehmen. Der Vertragspartner ist niemals berechtigt, eine Zahlung zu verrechnen oder auszusetzen.
  14. Sollte der Vertragspartner die fälligen Beträge nicht oder nicht rechtzeitig zahlen, befindet sich der Vertragspartner von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Aufforderung oder Inverzugsetzung bedarf, und auf den ausstehenden Betrag sind die gesetzlichen Zinsen zu zahlen. Die Verzugszinsen auf den fälligen Betrag werden vom Zeitpunkt des Verzugs des Vertragspartners bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags berechnet.
  15. Versäumt es der Vertragspartner nach der ersten Mahnung oder Inverzugsetzung, die Forderung zu begleichen, kann TrackJack die Forderung zum Inkasso weiterleiten. In diesem Fall schuldet der Vertragspartner neben dem dann fälligen Gesamtbetrag auch alle gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, einschließlich der von externen Sachverständigen berechneten Kosten zusätzlich zu den gerichtlich festgesetzten Kosten. Sofern das Handeln des Vertragspartners in Ausübung eines Berufes oder Unternehmens erfolgte, hat der Lieferant Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, die in diesem Fall in Abweichung von Artikel 6:96 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und in Abweichung von der Verordnung über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten (Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten) auf einen Betrag in Höhe von mindestens 15 % der gesamten ausstehenden Hauptsumme mit einem Mindestbetrag von 40,00 € für jede teilweise oder vollständig unbezahlte Rechnung festgesetzt werden. Sollten dem Lieferanten jedoch höhere Kosten für das Inkasso entstanden sein, die vernünftigerweise erforderlich waren, sind die tatsächlich entstandenen Kosten erstattungsfähig. Alle anfallenden Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Vertragspartners. Der Vertragspartner ist außerdem zur Zahlung der gesetzlichen Zinsen auf die geschuldeten Inkassokosten verpflichtet.
  16. Die Zahlungen dienen immer zuerst der Begleichung der fälligen Zinsen und Kosten und an zweiter Stelle der fälligen Rechnungen, die am längsten ausstehen.
  17. Jede Form der Aufrechnung seitens des Vertragspartners mit einer Forderung gegen TrackJack ist ausgeschlossen.

9. Nutzung der Dienstleistung

  1. Der Vertragspartner muss die Anforderungen erfüllen, die an die angemessene Nutzung des Dienstes und der ergänzenden Dienstleistungen gestellt werden (können).
  2. Bei Fragen zum Betrieb von Endgeräten kann der Kunde mit dem Kundendienst von TrackJack Kontakt aufnehmen.
  3. Für bestimmte Dienstleistungen kann TrackJack Systemcodes bereitstellen. Der Vertragspartner ist gehalten, die Systemcodes vor unbefugter Kenntnisnahme zu schützen. Der Vertragspartner haftet für jede Verwendung der Systemcodes. Im Falle einer (vermuteten) unberechtigten Nutzung ist TrackJack berechtigt, Systemcodes sofort zu sperren.
  4. Das Netzwerk funktioniert durch die Verbreitung von Signalen. Da die Übertragung dieser Signale durch externe Quellen, atmosphärische Bedingungen oder andere Gründe gestört werden kann und von der Netzabdeckung abhängt, kann die Qualität einer Verbindung nicht überall und zu jeder Zeit garantiert werden. TrackJack übernimmt daher diesbezüglich keine Garantie und schließt jegliche Haftung aus.
  5. TrackJack behält sich vor, Änderungen hinsichtlich der Länder und/oder Netzwerke vorzunehmen, von denen aus die Nutzung von TrackJack möglich ist. Der Vertragspartner ist berechtigt, ein oder mehrere für ein bestimmtes Land spezifizierte Netzwerke zu nutzen, vorbehaltlich der Nutzungsmöglichkeiten, Qualitätsmerkmale und Vorschriften, die für das betreffende Land oder Netzwerk gelten. TrackJack übernimmt keine Garantie für die Qualität des betreffenden Netzwerks.
  6. Im Falle einer übermäßigen Datennutzung hat TrackJack das Recht, die Dienstleistung auszusetzen und in extremen Fällen die SIM-Karte zu deaktivieren.

10. Lieferung und Lieferfrist

  1. Der Versand der Bestellungen erfolgt so schnell wie möglich. TrackJack bemüht sich grundsätzlich, das Produkt innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang zu versenden. Die maximale Lieferfrist beträgt 30 Tage, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Wenn ein Produkt vorübergehend nicht auf Lager ist, wird angegeben, wann es wieder verfügbar sein wird. TrackJack ist bestrebt, den Käufer innerhalb von zwei Werktagen nach der Bestellung per E-Mail über Verzögerungen zu informieren.
  3. Die Lieferungen erfolgen an die vom Vertragspartner beim Zustandekommen des Vertrags angegebene Adresse.
  4. Für Lieferungen ins Ausland können andere Bedingungen zutreffen.
  5. Der Vertragspartner ist zur Abnahme der gekauften Sache innerhalb der vereinbarten Frist verpflichtet. Sollte dem nicht nachgekommen werden, ist TrackJack berechtigt, auf der Grundlage von Artikel 6:60 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verlangen, dass TrackJack von der Verpflichtung zur Lieferung der vereinbarten Produkte entbunden wird, oder die Zahlung des Kaufpreises für den nicht abgeholten Teil ohne vorherige Inverzugsetzung zu verlangen, unbeschadet der Bestimmung in Artikel 3 Absätze 5-7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  6. Angegebene Lieferfristen und -termine können niemals als verbindliche Fristen verstanden werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

11. Reklamationen und Reklamationsfrist

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte sofort nach Erhalt sorgfältig zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Reklamationen des Käufers, die einen äußerlich erkennbaren Mangel des Produkts oder der Lieferung betreffen, müssen TrackJack vom Käufer innerhalb von vier (4) Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
  2. Der Käufer, der kein Konsument ist, kann die Produkte, für die es keine berechtigte Reklamation gibt, nicht zurückgeben. Sollte dies dennoch ohne triftigen Grund geschehen, gehen alle mit der Rücksendung verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers. TrackJack bleibt es in diesem Fall unbenommen, die Produkte auf Kosten und Risiko des Käufers bei Dritten zu lagern.

12. Hardware und Ersatz

  1. Falls es sich um Produkte handelt, die gegen eine monatliche Zahlung bezogen werden, wurde die Hardware von TrackJack an den Käufer durch Registrierung eines TrackJack-Benutzerkontos und Zahlung der entsprechenden Abonnementgebühr überlassen. In diesem Fall verbleibt die Hardware im ausschließlichen Eigentum von TrackJack, sofern die Parteien nicht ausdrücklich vereinbart haben, dass der Vertragspartner das Eigentum an der Hardware zum Zeitpunkt der Bezahlung der entsprechenden Rechnung erwirbt. Der Vertragspartner erwirbt das Eigentum an der Hardware, wenn die Laufzeit des Abonnements 36 Monate betragen hat und vollständig bezahlt wurde.
  2. Alle von TrackJack oder seinen offiziellen Wiederverkäufern angegebenen oder vereinbarten (Liefer-)Fristen beruhen nach bestem Wissen und Gewissen auf den TrackJack zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Informationen. TrackJack unternimmt angemessene Anstrengungen, um vereinbarte (Liefer-)Termine so weit wie möglich einzuhalten. Die bloße Überschreitung einer angegebenen oder vereinbarten (Liefer-)Frist bringt TrackJack nicht in Verzug und begründet (daher) keine Schadensersatzpflicht seitens TrackJack. Der Vertrag kann dadurch nicht aufgelöst werden. In allen Fällen, also auch dann, wenn die Parteien ausdrücklich schriftlich eine Frist vereinbart haben, gerät Trackjack erst dann wegen Fristüberschreitung in Verzug, wenn der Vertragspartner Trackjack schriftlich in Verzug gesetzt hat. TrackJack ist weder an endgültige noch an sonstige (Liefer-)Fristen gebunden, die infolge von Umständen, die nach Vertragsabschluss eingetreten sind und auf die TrackJack keinen Einfluss hat, nicht mehr eingehalten werden können. Ebenso wenig ist TrackJack an eine Frist oder anderweitig gebunden, falls die Parteien eine Änderung des Inhalts oder des Umfangs des Vertrages vereinbart haben. Wenn eine Fristüberschreitung unmittelbar bevorsteht, werden TrackJack und der Vertragspartner so schnell wie möglich Rücksprache miteinander halten.
  3. TrackJack bestimmt die Liefermethode, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Liefermethode ist im Vertrag und/oder anderweitig angegeben.
  4. TrackJack ist jederzeit berechtigt, einen Auftrag in Teilsendungen zu liefern.
  5. TrackJack ist berechtigt, die zu liefernde Hardware, Anwendung, sonstige Software und/oder Dienste jederzeit zu ändern oder deren Lieferung einzustellen. TrackJack ist unter keinen Umständen schadensersatzpflichtig oder übernimmt sonst eine Haftung für die Ausübung dieses Rechts.
  6. TrackJack trägt das Risiko für die Lieferung der Hardware, einschließlich aller erforderlichen Materialien, bis die Hardware an der vom Vertragspartner angegebenen Adresse abgeliefert wird.
  7. Das Rückgaberecht ist für alle geschäftlichen Einkäufe ausdrücklich ausgeschlossen.
  8. Wenn der Vertragspartner ein Abonnement verlängert, erhält er nicht automatisch neue oder zusätzliche Hardware. Bei Beendigung des Abonnements endet das Nutzungsrecht und die Hardware stellt automatisch die Übertragung und das Hochladen neuer Daten ein.
  9. Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Funktion der Hardware hat der Vertragspartner TrackJack gemäß den Bestimmungen der Hardwaregarantie so schnell wie möglich über den Defekt der Hardware zu informieren.
  10.  Eigentumsvorbehalt und Rechte: Sämtliche an den Vertragspartner gelieferten Waren und Produkte bleiben Eigentum von TrackJack, bis alle Beträge, die der Vertragspartner für die im Rahmen des Vertrags gelieferten oder zu liefernden Waren oder Dienstleistungen schuldet, sowie alle anderen Beträge, die der Vertragspartner aufgrund von Zahlungsversäumnissen schuldet, vollständig an TrackJack gezahlt worden sind. TrackJack verfügt in diesem Fall bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung durch den Vertragspartner über alle Rechte als Eigentümer. Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Funktion der Hardware hat der Vertragspartner TrackJack gemäß den Bestimmungen der Hardwaregarantie so schnell wie möglich über den Defekt der Hardware zu informieren.
  11.  Bei nicht (fristgerechter) Zahlung darf TrackJack nach eigenem Ermessen und auf Rechnung und Risiko des Vertragspartners die an den Vertragspartner gelieferten Waren und Produkte zurücknehmen, wo immer sie sich befinden. Der Vertragspartner ist zur Zusammenarbeit verpflichtet.
  12. Die Vertragspartei darf die Produkte nicht belasten, verkaufen, weiterliefern, veräußern oder anderweitig verpfänden, bevor das Eigentum übergegangen ist. TrackJack gewährt dem Vertragspartner lediglich das nicht-exklusive Recht, die Software zu nutzen. Das Eigentumsrecht an der Software verbleibt zu jeder Zeit bei TrackJack. Das Nutzungsrecht darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TrackJack nicht auf Dritte übertragen werden. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, die Software zu verkaufen, zu vermieten, zu veräußern oder sicherheitshalber zu übertragen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software zu verändern, sie Dritten zur Nutzung zu überlassen oder sie zu Gunsten Dritter zu nutzen.
  13. Beruft sich TrackJack auf den Eigentumsvorbehalt, so gilt der diesbezüglich geschlossene Vertrag als aufgelöst, unbeschadet des Rechts von TrackJack, Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu verlangen.\
  14.  Beruft sich TrackJack auf den Eigentumsvorbehalt, so gilt der diesbezüglich geschlossene Vertrag als aufgelöst, unbeschadet des Rechts von TrackJack, Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu verlangen.
  15.  Bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vertragspartner seine diesbezüglichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber TrackJack vollständig erfüllt hat, darf der Vertragspartner die gelieferten Waren nicht an Dritte verpfänden und/oder ein besitzloses Pfandrecht daran begründen und/oder die Waren zur Lagerung in die tatsächliche Verfügungsgewalt eines oder mehrerer Geldgeber bringen (Warrantage), da dies als zurechenbare Nichterfüllung seinerseits betrachtet wird. TrackJack darf dann unverzüglich, ohne zur Inverzugsetzung verpflichtet zu sein, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen oder den Vertrag auflösen, unbeschadet des Rechts von TrackJack auf Ersatz von Schäden, entgangenem Gewinn und Zinsen.
  16. Unbeschadet der Bestimmungen in den anderen Artikeln dieser Bedingungen wird der zwischen dem Vertragspartner und TrackJack geschlossene Vertrag ohne gerichtliches Einschreiten und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, aufgelöst, wenn der Vertragspartner Insolvenz anmeldet, einen (vorübergehenden) Zahlungsaufschub beantragt, beschlagnahmt, unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt wird oder anderweitig die Verfügungsgewalt oder Rechtsfähigkeit über sein Vermögen oder Teile davon verliert, es sei denn, der Vormund oder Verwalter erkennt die Verpflichtungen aus dem Vertrag als Masseanspruch an.

13. Haftung

  1. TrackJack ist dem Käufer oder Dritten gegenüber niemals zu Schadenersatzleistungen verpflichtet, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits vor. TrackJack übernimmt keine Haftung für Folge- oder Handelsverluste, indirekte Verluste und entgangenen Gewinn oder Umsatz.
  2. Sollte TrackJack aus irgendeinem Grund zum Ersatz eines Schadens verpflichtet sein, so übersteigt diese Entschädigung niemals den Rechnungswert des Produkts oder der Dienstleistung, durch die der Schaden verursacht wurde.
  3. In allen Fällen ist die Frist, innerhalb derer TrackJack auf Ersatz des festgestellten Schadens verklagt werden kann, auf 12 Monate begrenzt, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Schadens.
  4. TrackJack haftet in keinem Fall für Schäden, die auf einen Mangel, auch nicht auf sogenannte Bugs, in der von TrackJack verwendeten Soft- und/oder Hardware resultieren. Ob ein Mangel/Fehler vorliegt, entscheidet TrackJack nach eigenem Ermessen.
  5. Der Käufer hat TrackJack von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die Dritte im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages gegen TrackJack geltend machen könnten.
  6. TrackJack kann auf seiner Website Links zu anderen Internet-Seiten einfügen, die für den Besucher von Interesse oder Information sein können. Solche Links sind rein informativ. TrackJack trägt keine Verantwortung für den Inhalt dieser Links.
  7. Der Inhalt der Website, sowie der Inhalt aller anderen Erscheinungsformen von TrackJack im Internet, wurde mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. TrackJack übernimmt jedoch keine Garantie für die Art, die Richtigkeit oder den Inhalt dieser Informationen. TrackJack übernimmt keine Haftung für Fehler, Ungenauigkeiten, Missverständnisse, Verzögerungen oder Unklarheiten bei der Übermittlung von Aufträgen und Mitteilungen, die sich aus der Nutzung des Internets oder anderer (elektronischer) Kommunikationsmittel im Verkehr zwischen dem Käufer und TrackJack ergeben, sowie für die Folgen der Nutzung der betreffenden Informationen. TrackJack schließt darüber hinaus jegliche Haftung hinsichtlich der von ihm erteilten Ratschläge und beantworteten Fragen aus, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
  8. Das Funktionieren des Produkts hängt teilweise von Infrastrukturen wie GPS, GSM-Verbindung und Internetverbindungen ab, die außerhalb der Kontrolle von TrackJack liegen. TrackJack ist nicht verantwortlich für das ordnungsgemäße und ungestörte Funktionieren dieser Infrastrukturen und der verwendeten Peripheriegeräte sowie für Ausfälle, Nichterreichbarkeit oder Störungen seines Systems und deren Folgen.
  9. TrackJack kann außerdem nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die vorübergehende oder anderweitige Nichtverfügbarkeit der Bestellmöglichkeit, die Unerreichbarkeit oder die Entfernung von (Daten) von der Website aufgrund von Wartungsarbeiten oder anderweitig verursacht werden.
  10.  TrackJack kann nicht für die Folgen der Nutzung des Produkts durch den Käufer haftbar gemacht werden, und der Käufer stellt TrackJack von allen (rechtlichen) Ansprüchen Dritter frei, sowohl in Bezug auf die Durchführung von Gerichtsverfahren als auch in Bezug auf (Schadensersatz-)Forderungen.
  11.  Der Käufer verwendet das Produkt nicht, um Straftaten und/oder rechtswidrige Handlungen zu begehen oder andere/Dritte zu schädigen, und der Käufer stellt TrackJack diesbezüglich schadlos.
  12. Im Falle eines Missbrauchs der Hardware behält sich TrackJack das Recht vor, die entsprechende SIM-Karte / Hardware jederzeit zu sperren.
  13. Sofern es sich bei dem Käufer nicht um einen Konsumenten handelt, verzichtet der Käufer auf den Konformitätsgrundsatz gemäß Artikel 7:17 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
  14. TrackJack übernimmt niemals die Kosten für den Ein- und Ausbau der Hardware. Sollte die Hardware nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, obliegt es dem Vertragspartner selbst, für den Aus- und Einbau der Hardware zu sorgen und dafür zu sorgen, dass diese Hardware auf Kosten und Risiko des Vertragspartners TrackJack zur Reparatur oder zum Austausch angeboten wird.
  15. TrackJack haftet nicht für eventuelle Schäden und/oder Fehlfunktionen, die aus Installationen durch Dritte resultieren.
  16. Wird die Hardware in Fahrzeugen installiert, die selten gefahren werden oder lange Zeit ungenutzt bleiben, ist zu berücksichtigen, dass die Hardware eine schnellere Entladung der Batterie verursachen kann, an die die Hardware angeschlossen ist. In diesen Fällen ist der Käufer selbst für das Wiederaufladen der Batterien verantwortlich. TrackJack kann unter keinen Umständen für daraus resultierende Schäden haftbar gemacht werden.

14. Garantie

  1. Die Garantiezeit für die Hardware beträgt 24 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit der Übergabe der Hardware. Im Falle von Produkten, die gegen eine monatliche Zahlung bezogen werden und für die ein Abonnement abgeschlossen wurde, wird die Hardware im Falle eines Defekts von TrackJack kostenlos repariert oder ersetzt. Bei der Garantie handelt es sich um eine sogenannte Carry-in-Garantie, was bedeutet, dass der Vertragspartner, der diese Garantie in Anspruch nehmen möchte, selbst dafür sorgen muss, dass die betreffende Hardware in den Besitz von TrackJack gelangt. Die Kosten für einen eventuellen Ein- und Ausbau der Hardware sowie die Versandkosten sind in diesem Fall vom Vertragspartner zu tragen.
  2. Treten bei der Ausführung der Arbeiten, bei den verwendeten Materialien oder bei den gelieferten Waren sichtbare Fehler, Unvollkommenheiten und/oder Mängel zutage, die bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden gewesen sein müssen, wird TrackJack diese Waren innerhalb der Garantiezeit – nach eigenem Ermessen – entweder kostenlos reparieren oder ersetzen.
  3. Eine Garantie der Hardware ist ausgeschlossen, wenn:
    1. eine normale Abnutzung vorliegt, die ausschließlich von Trackjack zu beurteilen ist;
    2. wenn Änderungen am Produkt vorgenommen wurden, einschließlich Reparaturen, die ohne Zustimmung von TrackJack erfolgten;
    3.  wenn die Originalrechnung nicht vorgelegt werden kann, geändert wurde oder unleserlich ist;
    4. wenn die Mängel auf unsachgemäße oder unsorgfältige Verwendung oder Installation zurückzuführen sind;
    5. wenn der Schaden vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch fahrlässige Wartung verursacht wurde;
    6. wenn Anschlussstecker, Verbinder oder die Verkabelung beschädigt oder verändert sind.

15. Höhere Gewalt

  1. Im Falle von höherer Gewalt ist TrackJack nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer zu erfüllen. TrackJack hat das Recht, seine Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen.
  2. Der Begriff „Höhere Gewalt“ bezeichnet jeden von seinem Willen unabhängigen Umstand, der ihn ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer hindert. Diese Umstände umfassen unter anderem Streiks, Brände, Betriebsstörungen, Energieausfälle, Störungen eines (Kommunikations-)Netzes oder der verwendeten Verbindungs- oder Kommunikationssysteme und/oder die Nichtverfügbarkeit der Internetseite zu jeder Zeit, die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch Zulieferer oder andere hinzugezogene Dritte sowie das Fehlen einer über die Regierung einzuholenden Genehmigung.

16. Dienstleistungen

  1. TrackJack bietet seine Dienstleistungen u.a. über die Website www.trackjackeurope. com an und ist dabei bestrebt, den bestmöglichen Service zu bieten, kann aber nicht garantieren, dass der Service ohne Fehler oder Unterbrechung funktioniert. Die von TrackJack bereitgestellten Dienstleistungen können durch (externe) Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von TrackJack liegen, gestört werden. Unter anderem dadurch kann TrackJack keine Garantie über die Qualität und/oder die Nutzung der Dienstleistungen übernehmen.
  2. TrackJack behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen jederzeit zu ändern, auszusetzen oder (Teile davon) zurückzuziehen, wenn dies zur Aufrechterhaltung oder zum Schutz der Dienstleistungen erforderlich ist, und zwar nach alleinigem Ermessen von TrackJack. Dies schließt auch eine vorübergehende in der Regel im Voraus angekündigte Unterbrechung der Dienstleistungen zu Wartungszwecken ein, es sei denn, die Unterbrechungen sind so kurz oder begrenzt, dass eine vorherige Ankündigung nicht zumutbar ist.
  3. TrackJack ist bei der Erbringung seiner Dienstleistungen von Dritten abhängig, z. B. von Hardware-Lieferanten, dem Netz des Mobilfunkbetreibers und der Verfügbarkeit und Qualität des GPS-Systems, das empfindlich auf Umweltfaktoren reagiert. Wenngleich TrackJack seine Partner sorgfältig auswählt, kann TrackJack gegenüber dem Vertragspartner oder einem Dritten niemals für einen Schaden oder eine Entschädigung aus einem anderen Rechtstitel haftbar gemacht werden, den der Vertragspartner oder ein Dritter aufgrund von (Mängeln an) den Produkten und Dienstleistungen dieser Dritten erleidet oder erlitten hat.
  4. Zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen von TrackJack hat der Vertragspartner mit Hilfe eines eindeutigen Login-Namens in Verbindung mit einem persönlichen Systemcode Zugang zu dem speziell für ihn reservierten Teil der Website zu erhalten. TrackJack wird sich nach Kräften bemühen und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, damit der Zugang zu dem speziell für den Vertragspartner reservierten Teil der Website nur durch die Verwendung des von dem Vertragspartner gewählten Log-in-Namens und Systemcodes möglich ist. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, den von ihm genutzten Systemcode geheim zu halten.
  5. Alle im Rahmen der Dienstleistung auf dem des Vertragspartners vorbehaltenen Teil der Website erstellten Daten bleiben Eigentum des Vertragspartners und gehen auf dessen Rechnung und Gefahr. TrackJack verwendet diese Daten nur zur Verbesserung seiner Dienstleistungen zum Nutzen des Vertragspartners und zum Nutzen seiner Dienstleistungen im Allgemeinen.
  6. Soweit personenbezogene Daten auf dem für den Vertragspartner reservierten Teil der Website verarbeitet werden, geschieht dies ebenfalls ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Der Vertragspartner stellt TrackJack von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

17. Risiko der Speicherung von Informationen

  1. TrackJack verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Aufbewahrung der vom Vertragspartner stammenden Daten und/oder Informationen. Bis zum Beweis des Gegenteils wird davon ausgegangen, dass TrackJack diese Verpflichtung erfüllt hat.
  2. TrackJack ist nicht gehalten, die Daten des Vertragspartners länger als 12 Monate auf seinem Server zu speichern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Nach Ablauf dieser 12 Monate muss der Vertragspartner selbst dafür Sorge tragen.
  3. Die Berichte oder Daten, die auf der Grundlage der von TrackJack bereitgestellten Elemente erstellt werden, können Unvollkommenheiten enthalten. Darunter fallen unter anderem keine (vollständige) GPS-Abdeckung, keine (vollständige) GSM-Abdeckung, Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung des Objekts, in dem die Gegenstände montiert sind, Unregelmäßigkeiten beim (Internet-/Daten-)Provider von TrackJack oder des Vertragspartners oder vom Vertragspartner lokal verwendete Geräte für den Zugang zum Internet.
  4. Der Vertragspartner trägt das Risiko hinsichtlich der Beschädigung oder des Verlusts von bei TrackJack oder Dritten gespeicherten Daten. und/oder Informationen oder Unvollkommenheiten in den Berichten und/oder Daten, es sei denn, die Beschädigung oder der Verlust ist auf die grobe Fahrlässigkeit und/oder den Vorsatz von TrackJack zurückzuführen.

18. Vertragsübernahme

  1. Die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten können vom Vertragspartner ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TrackJack nicht auf einen Dritten übertragen werden.
  2. Der Vertragspartner stimmt der vollständigen Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag durch TrackJack auf einen Dritten im Voraus zu, sofern die Übertragung im Rahmen einer Geschäftsübernahme von oder durch TrackJack erforderlich ist, vorausgesetzt, dass TrackJack oder der Dritte die Einhaltung der mit dem Vertragspartner getroffenen Vereinbarungen gewährleistet.

19. Vertrauliche Daten und Datenschutz

  1. Jede der Parteien versichert, dass alle Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten hat und von denen sie weiß oder wissen sollte, dass sie vertraulich sind, geheim bleiben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung dieser Informationen.
  2. Der Käufer stellt Trackjack von Ansprüchen von Personen frei, deren personenbezogene Daten im Rahmen von Personendatensätzen, die sich im Besitz des Käufers befinden, erfasst wurden oder verarbeitet werden oder für die der Käufer anderweitig gesetzlich verantwortlich ist.
  3. TrackJack bietet eine Plattform und Dienstleistungen an, die Echtzeitinformationen über die Nutzung und den Betrieb eines Fahrzeugs im Straßenverkehr sammeln und analysieren (Dienstleistungen). Diese Dienstleistungen werden durch den Einsatz von TrackJack-Hardware ermöglicht, die Daten über eine sichere Verbindung zur TrackJack-Plattform überträgt. Mit der Nutzung der TrackJack-Anwendung auf dem Webbrowser, dem Mobiltelefon, dem Tablet und anderen tragbaren Geräten erhält der Nutzer Zugriff auf die gesammelten Daten.
  4. TrackJack nutzt die von der Hardware, der Anwendung, der Plattform und den Dienstleistungen verarbeiteten Daten, um die Dienstleistungen anbieten zu können sowie für statistische und historische Zwecke und zur weiteren Verbesserung seiner Produkte und Dienstleistungen.
  5. Der Käufer willigt in die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der Daten ein.
  6. Trackjack verarbeitet die personenbezogenen Daten der Nutzer, um die Dienstleistungen anbieten zu können, stets in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den Datenschutzbestimmungen von TrackJack, die auf der TrackJack-Website veröffentlicht sind.
  7. TrackJack verarbeitet alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit seiner Datenschutzrichtlinie. TrackJack respektiert die Privatsphäre eines jeden Nutzers und geht mit dessen personenbezogenen Daten sorgfältig um. TrackJack verarbeitet alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den europäischen Datenschutzgesetzen und -vorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (2016/679/EU). TrackJack hat der niederländischen Datenschutzbehörde in Den Haag die Datenverarbeitung gemeldet, die im Rahmen seiner Website und der Nutzung seiner Dienstleistungen und der TrackJack-Anwendung stattfindet.
  8. Gütesiegel TripRegistration System: TrackJack hat das Gütezeichen-Zertifikat für Fahrtenregistrierungssysteme erhalten, zu dem auch der RRS-Verhaltenskodex für den Datenschutz gehört. Siehe https://www.keurmerkritregistratiesystemen. nl/privacy. Dieses Gütesiegel stellt eine positive Bewertung der Funktionsweise und Leistung des RitRegistrationSystem (RRS) dar. Ein Fahrtenregistrierungssystem mit einem Gütesiegel entspricht den Anforderungen der Steuerbehörden, außerdem sind Datenschutz und Kontinuität des Anbieters gut geregelt. Beim Kauf dieses Systems von TrackJack kann sich der Vertragspartner darauf verlassen, dass er ein gut funtionierendes System erwirbt. Im Verhaltenskodex sind die wichtigsten Bestimmungen zu den geltenden Datenschutzgesetzen und -vorschriften enthalten. Der Vertragspartner kann sich darauf verlassen, dass der Datenschutz bei der Fahrtenregistrierung ebenfalls den festgelegten Standards entspricht. Dieser Verhaltenskodex findet Anwendung auf natürliche und juristische Personen, die ein von der „Stichting Keurmerk RitRegistratieSystemen“ zertifiziertes digitales Reiseerfassungssystem nutzen. Dieser Verhaltenskodex gilt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen, die entweder als Arbeitgeber oder Selbstständige oder als Arbeitnehmer ein digitales Fahrtenregistrierungssystem nutzen.

20. Geistiges Eigentum

  1. Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass alle geistigen Eigentumsrechte an den angezeigten Informationen, Ankündigungen oder anderen Ausdrücken in Bezug auf die Produkte und/oder die Internetseite TrackJack, seinen Lieferanten oder anderen Rechteinhabern gehören.
  2. Rechte an geistigem Eigentum umfassen Patent-, Urheber-, Marken-, Muster- und Modellrechte und/oder andere (geistige Eigentums-)Rechte, einschließlich patentierbarer oder nicht patentierbarer technischer und/oder kommerzieller Kenntnisse, Methoden und Konzepte.
  3. Es ist dem Käufer nicht gestattet, die in diesem Artikel beschriebenen geistigen Eigentumsrechte zu nutzen und/oder zu verändern, wie z.B. zu vervielfältigen, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von TrackJack, seinen Lieferanten oder anderen Berechtigten, es sei denn, es handelt sich um die rein private Nutzung des Produkts selbst.

21. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Auf alle Angebote und Verträge findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.
  2. Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass das Wiener UN-Kaufrecht Anwendung findet.
  3. Für alle Streitigkeiten, die sich aus den Angeboten von TrackJack oder den mit TrackJack geschlossenen Verträgen ergeben, ist das zuständige Gericht in Rotterdam zuständig.

22. Schlussbestimmungen

  1. Senden Sie bitte jegliche Korrespondenz, die einen Vertrag oder diese Bedingungen betrifft, an info@trackjack.nl, wie auf der Website angegeben.
  2. TrackJack ist bestrebt, eingegangene Mitteilungen innerhalb von 2 Werktagen zu beantworten.
  3. TrackJack hat seinen Sitz in den Niederlanden und ist bei der Handelskammer in Den Haag registriert.
  4. Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung, Leistung und Ausführung von Handlungen von TrackJack Europe BV treten am Tag der Hinterlegung bei der Handelskammer in Den Haag in Kraft. Sie sind wie folgt zu formulieren: Allgemeine Geschäftsbedingungen von TrackJack Europe BV

close