Bei der Ein-Prozent-Methode setzt das Finanzamt pauschal ein Prozent des Listenpreises monatlich als geldwerten Vorteil an, der versteuert werden muss.
Der Listenpreis setzt sich aus der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung, den Kosten für die Sonderausstattung und der Umsatzsteuer zusammen. Der Listenpreis gilt auch dann, wenn der Dienstwagen billiger war oder gebraucht gekauft wurde.
Zusätzlich werden noch 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinzu gerechnet.
Voraussetzung für die Ein-Prozent-Methode ist, dass der Firmenwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Überwiegt die Privatnutzung, muss die Fahrtenbuch-Methode angewandt werden. Wer per Fahrtenbuch nachweist, dass er den Firmenwagen nur in geringem Umfang privat nutzt, braucht auch nur diesen Anteil zu versteuern. Das kann bei einem teuren Wagen einige Hundert Euro Ersparnis im Jahr ausmachen!