Wer in Deutschland einen Firmenwagen fährt, dem unterstellt das Finanzamt grundsätzlich eine private Nutzung. Möchte man diese Unterstellung widerlegen, muss ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch vorgelegt werden. Ansonsten erfolgt die Versteuerung des Dienstwagens nach der 1 % Regelung, auch wenn ausschließlich dienstliche Fahrten gemacht wurden.
Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch enthält mindestens folgende Eintragungen:
- Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen Fahrt
- Reiseziel und Reisezweck der dienstlichen Fahrten
- Adressdaten des Zielortes
- Eventuelle Umwege
- Bei Privatfahrten ausschließlich Kilometerstand
- Kurzer Vermerk bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
TrackJack Fahrtenbuch und das Finanzamt
Für die Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuches durch das Finanzamt gibt es in Deutschland verschiedene Vorgaben. Beispielsweise müssen sich aus einem solchen Fahrtenbuch die gleichen Daten gewinnen lassen, wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch. Zudem muss die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung der Daten im System technisch ausgeschlossen werden.
Das Bundesfinanzministerium hat 2002 Anforderungen an ein Fahrtenbuch festgelegt und diese 2006 und 2009 konkretisiert. Das TrackJack Fahrtenbuch wurde konsequent anhand dieser Vorgaben entwickelt. Zudem wird das elektronische Fahrtenbuch jährlich zur Prüfung der Anforderungen dem TÜV vorgestellt. Mit einem Gütesiegel und einem Zertifikat wird die Konformität mit den Anforderungen der Finanzbehörden bestätigt.
Bei korrekter Nutzung des elektronischen Fahrtenbuches werden Ihre Daten vom Finanzamt ohne Beanstandung anerkannt.