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Firmenwagen- kennen Sie als Arbeitnehmer Ihre Rechte und Pflichten

Alles, was Sie als Arbeitnehmer zum Thema Firmenwagen und zur Privatnutzung sowie Versteuerung wissen sollten!

Für viele Arbeitnehmer gilt es als gern gesehenes Extra: der Firmenwagen. Doch hat man den Dienstwagen erst einmal im eigenen Besitz, stellen sich oftmals Fragen wie: Muss ich meinen Firmenwagen versteuern? Darf mein Partner meinen Firmenwagen benutzen? Und wenn ja, wer haftet dafür, wenn mein Dienstwagen beschädigt wurde?

Alles um das Thema Rechte und Pflichten bei der Nutzung eines Firmenwagen finden Sie hier im Überblick.
 

Firmenwagen versteuern

Wenn der Firmenwagen auch privat genutzt werden darf, müssen besondere steuerliche Vorschriften beachtet werden. Bei privater Nutzung muss der Firmenwagen versteuert werden, da die Nutzung als geldwerter Vorteil gewertet wird. Um den geldwerten Vorteil zu berechnen, gibt es zwei Varianten: die 1%-Regelung und ein Fahrtenbuch. Mehr Informationen zur 1%-Regelung und dem Fahrtenbuch von Trackjack erhalten Sie hier.
 

Privatnutzung des Firmenwagens

Grundsätzlich gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, darf er diesen nur für dienstliche Angelegenheiten benutzen. Möchte man den Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen, muss man dies mit seinem Arbeitgeber vertraglich vereinbaren, und zwar im sogenannten Dienstwagen-Überlassungsvertrag. Bei einer Vereinbarung der Privatnutzung eines Firmenwagens sollte man bestimmte Einzelheiten besprechen, wie zum Beispiel die nutzungsberechtigten Personen (Partner/Familienmitglieder/Arbeitgeber), die auf den Wagen zugelassen werden dürfen.
 

Beschädigung des Firmenwagens

In der Regel sind Firmenwagen vollkaskoversichert, sodass im Falle eines Schadens die Reparaturkosten meistens von der Versicherung des Arbeitgebers übernommen wird. Jedoch gibt es auch Ausnahmen, bei denen Reparaturkosten eines Firmenwagens als Kosten für den Arbeitgeber gehandhabt werden. Dies gilt nur im Falle von mittleren und hohen Schäden. Am besten vereinbaren Sie dies schon gleich zu Beginn des Erhalts des Dienstwagens, um hinterher abgesichert zu sein.
Beschädigen Sie Ihren Firmenwagen während der Privatnutzung, kann es sein, dass der Arbeitgeber Sie dazu verpflichtet, selbst für den Schaden aufzukommen.
 

Kraftstoffkosten für Dienstwagen

Obwohl bei der Privatnutzung eines Firmenwagens auch Kosten für den Arbeitgeber zustande kommen können, übernimmt in der Regel der Arbeitgeber alle anstehenden Kosten. Aus diesem Grund ist die Anschaffung eines Privatwagens meistens überflüssig. Einige Unternehmen kommen sogar für die Kraftstoffkosten auf, selbst für private Zwecke. Dies sollte jedoch schriftlich festgelegt werden, um böse Überraschungen zu vermeiden. Zudem sollte man darauf achten, dass man mithilfe einer Tankkarte ausschließlich den Kraftstoff für den Dienstwagen zahlt und nicht für den eigenen PKW, da es sonst zu Unstimmigkeiten kommen kann.
 

Fazit

Die Privatnutzung eines Firmenwagens stellt die Arbeitsvertragsparteien regelmäßig vor eine große juridische Herausforderung. Dabei ist es wichtig, dass bestimmte Regelungen und Vereinbarungen im Dienstwagen-Überlassungsvertrag festgelegt sind, sodass sich jeder über die möglichen Kosten bewusst ist.

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