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Freiberufler

Für Freiberufler zählt das Zahelen von Steuern zu einer der wichtigsten Aufgaben bei der Buchhaltung. Besonders die Versteuerung des eigenen Wagens ist mit einigen Auflagen verbunden.

Gibt man den Wagen als Betriebsvermögen an, dann müssen mindestens 50% der zurückgelegten Kilometer auf eine betriebliche Nutzung zurückzuführen sein. Diese Nutzung muss wiederum zu 50% nachgewiesen werden.  Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, dann müssen die Finanzbeamten den privaten Anteil Ihrer Kilometer schätzen. Diesen geschätzten Teil der Kosten (wie z.B. Benzin, Versicherung, Reparaturen und die Anschaffungskosten) tragen Sie dann selbst.

Kann das Fahrzeug jedoch dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, so können sämtliche Aufwendungen für das Fahrzeug, wie Versicherung, Kraftstoff und Reparaturen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Zudem ist zur Abgeltung der privaten Nutzung jährlich eine Nutzungsentnahme zu versteuern. Dieser Wert ist entweder über die 1%-Regelung oder eben über die Fahrtenbuchmethode zu ermitteln.

Der Nachweis ist natürlich nur mit einem lückenlos geführten Fahrtenbuch möglich. Besonders interessant ist ein elektronisches Fahrtenbuch, da alle Daten automatisch erfasst werden. Dies ist besonders praktisch für:

  • Einzelunternehmer und Freiberufler
  • Ärzte
  • Rechtsanwälte
  • Handelsvertreter
  • Vermögensberater
  • Versicherungsvertreter
  • Handwerker

Welche Methode zur Versteuerung  günstiger ist, muss individuell abgeschätzt werden. Entscheidend sind der Listenpreis des Fahrzeuges, Rabatte, laufende Kosten, die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die Jahresleistung und schlussendlich das Verhältnis zwischen betrieblichen und privaten Fahrten.

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