Datenschutz und Fahrtenbuchführung sind untrennbar miteinander verbunden. Fahrtenbücher enthalten sensible personenbezogene Daten wie besuchte Adressen, Fahrtzeiten und mitunter sogar den Namen des Fahrers. Daher ist es unerlässlich, diese Daten mit größter Sorgfalt zu behandeln.
Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 sind Unternehmen verpflichtet, personenbezogene Daten verantwortungsvoll zu behandeln. Dies gilt auch für die Nutzung eines Kilometererfassungssystems in einem Firmenwagen.
Weitere Informationen zur DSGVO finden Sie auf der Website der niederländischen Datenschutzbehörde.

Nutzt ein Mitarbeiter einen Firmenwagen und zahlt keine zusätzlichen Steuern, verlangt die Steuer- und Zollbehörde ein vollständiges Fahrtenbuch. Dieses Fahrtenbuch enthält persönliche Daten wie beispielsweise:
Zum Schutz der Privatsphäre der Mitarbeiter ist es wichtig, dass der Arbeitgeber nicht ohne deren Zustimmung auf diese Daten zugreift. Vereinbarungen hierzu können in einer klaren Datenschutzerklärung festgehalten werden .
Die DSGVO legt klare Anforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Arbeitnehmer haben unter anderem folgende Rechte:
Ein Reiseerfassungssystem muss daher nicht nur präzise, sondern auch DSGVO-konform sein.

Nutzen Sie TrackJack ? Falls ja, entscheidet der Mitarbeiter, ob private Fahrten für den Arbeitgeber sichtbar sind. Diese Funktion ist standardmäßig deaktiviert, kann aber einfach über Folgendes eingerichtet werden:
Auf diese Weise ist die Privatsphäre des Mitarbeiters vollständig gewährleistet.
