Die geplante Erhöhung des steuerlichen Vorteils für Elektroautos wird vorerst nicht umgesetzt. Das bedeutet, dass der niedrigere steuerliche Vorteil für Elektroautos länger als ursprünglich angekündigt gilt. Für Firmenwagenfahrer, die ihr Auto auch privat nutzen, schafft dies mehr finanzielle Planungssicherheit bis 2026 und darüber hinaus.
Was war der ursprüngliche Plan?
Geplant war, die zusätzliche Steuerlast für Elektroautos ab dem 1. Januar 2026 an die für benzinbetriebene Autos anzugleichen. Dies würde bedeuten, dass gewerbliche Fahrer künftig eine zusätzliche Steuer von 22 Prozent auf den vollen Listenpreis ihres Elektroautos zahlen müssten.
Aktuell gilt ein niedrigerer Steuersatz: Sie zahlen 17 Prozent zusätzliche Steuer auf die ersten 30.000 € des Listenpreises und 22 Prozent auf jeden darüber hinausgehenden Betrag. Aufgrund des angenommenen Parlamentsvorschlags bleibt die niedrigere Zusatzsteuer für Elektroautos vorerst bestehen.
Neue zusätzliche Steuersätze für Elektroautos
Zusätzliche Steuern in den Jahren 2026 und 2027
Das geänderte Schema sieht wie folgt aus:
- Im Jahr 2026 zahlen Sie eine zusätzliche Steuer von 18 Prozent auf die ersten 30.000 Euro des Katalogwertes.
- Auf den Betrag, der diesen Betrag übersteigt, gelten 22 Prozent.
- Im Jahr 2027 wird der niedrigere Zinssatz auf 20 Prozent für die ersten 30.000 Euro steigen.
Der zusätzliche Steuersatz für Elektroautos wird erst ab 2028 vollständig auf 22 Prozent angeglichen. Dies bedeutet, dass der niedrigere zusätzliche Steuersatz für Elektroautos noch mehrere Jahre lang ein Anreiz für die Nutzung von Elektrofahrzeugen im geschäftlichen Verkehr bleiben wird.
Vereinfachung des Youngtimer-Schemas
Höhere Altersgrenze für Youngtimer
Während Fahrer von Elektrofahrzeugen von den Regelungen ausgenommen bleiben, werden die Youngtimer-Vorschriften verschärft. Aktuell gilt ein Auto ab einem Alter von 15 Jahren als Youngtimer, diese Grenze wird jedoch angehoben. Ab 2026 liegt das Mindestalter bei 16 Jahren und ab 2027 bei 25 Jahren.
Für Berufskraftfahrer bedeutet dies, dass der Steuervorteil von 35 Prozent auf den aktuellen Marktwert immer schwieriger zu realisieren ist. Eine genaue Kilometererfassung bleibt unerlässlich, um Steuerstreitigkeiten zu vermeiden.
Zusätzliche Steuer für Arbeitgeber mit Tankwagen
Pseudo-finale Abgabe ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 wird für Arbeitgeber eine neue, vorläufige Abgabe fällig, wenn sie ihren Mitarbeitern einen mit Kraftstoff betriebenen Pkw zur Verfügung stellen, der auch privat genutzt wird. Diese Abgabe beträgt 12 Prozent des Listenpreises für Fahrzeuge bis zu einem Alter von 25 Jahren.
Bei älteren Fahrzeugen wird der aktuelle Marktwert für die Berechnung herangezogen. Die Maßnahme gilt auch für den Arbeitsweg und betrifft in manchen Fällen sogar Arbeitnehmer, deren private Fahrten weniger als 500 Kilometer betragen. Daher ist ein detailliertes Fahrtenbuch wichtiger denn je.
Übergangsregelung und Ausnahmen
Für Leasingfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die vor dem 1. Januar 2027 bereitgestellt wurden, gilt eine Übergangsregelung bis zum 1. Juli 2030. Selbstständige sind von dieser Maßnahme ausgenommen, da sie keine Arbeitnehmer sind.
Branchenkritik
Der Branchenverband Bovag hat die vorläufige Abgabe kritisiert. Laut Bovag führt die Maßnahme zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand bei begrenzter Klimawirkung. Bovag warnt zudem, dass Firmenfahrer auf Privatwagen umsteigen könnten, was die Flottenerneuerung verzögern könnte.
Zurück zur Übersicht