Kürzlich wurde in den Medien berichtet, dass Die obligatorische Kilometererfassung für Kleinunternehmen wird abgeschafft.Diese Nachricht sorgt bei einigen Unternehmern für Verwirrung. Verständlich, aber wichtig zu wissen: Um zusätzliche Steuerbelastungen zu vermeiden, ist eine genaue Kilometererfassung weiterhin Pflicht. Dieser Artikel erklärt Ihnen genau, wie das funktioniert.

Zwei unterschiedliche Verpflichtungen (die oft verwechselt werden)

Die Verwirrung entsteht dadurch, dass es sich um zwei völlig unterschiedliche Registrierungen handelt:

1. CO₂-Registrierung (WPM) – Meldung an die Regierung

Dies ist die Konstellation, um die es in der Nachricht geht.

  • Offizieller Name: Meldepflicht für arbeitsbedingte persönliche Mobilität (WPM)
  • Ziel: Einblick in die CO₂-Emissionen der geschäftlichen Mobilität gewinnen.
  • Gilt nur für Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern ab dem 1. Januar 2027
  • Berichterstattung: jährlich an das RVO
  • Zusätzliche Zahlungen haben keine steuerlichen Folgen.

Diese Verpflichtung wird für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten tatsächlich abgeschafft.

2. Kilometerregistrierung für die zusätzliche Steuer – Steuerpflicht

Dies ist eine völlig andere Verpflichtung, die nicht abgeschafft wird.

  • Ziel: Nachweis, dass ein Auto privat für weniger als 500 km genutzt wird.
  • Gilt für: alle Personen mit einem Firmenwagen, unabhängig von der Unternehmensgröße
  • Aufsichtsbehörde: Steuerbehörden
  • Ohne vollständige Registrierung: Standardzuschlag

Diese Verpflichtung bleibt uneingeschränkt gültig.

Warum eine vollständige Kilometeraufzeichnung obligatorisch ist

Fahren Sie einen Firmenwagen und möchten keine zusätzlichen Steuern zahlen?
Dann müssen Sie Folgendes nachweisen können:

  • wie viele Kilometer Sie fahren
  • wenn Sie fahren
  • zu welchem ​​Zweck (geschäftlich oder privat)
  • Anfangs- und Endanzeige des Kilometerzählers

Die Steuer- und Zollverwaltung stellt in dieser Angelegenheit strenge Anforderungen. Ohne ein lückenloses und nachweisbares Fahrtenbuch kann im Rahmen einer Betriebsprüfung nachträglich eine zusätzliche Steuerfestsetzung erfolgen. Die Abschaffung der CO₂-Meldepflicht ändert daran nichts.


Die CO₂-Verpflichtung und die zusätzliche Steuer sind separat.

Betreff (erforderlich) CO₂-Registrierung (WPM) Kilometerstand
Ziel Einblick in die Emissionen Vermeidung zusätzlicher Steuern
Gilt für 250+ Mitarbeiter Jeder mit einem Firmenwagen
Berichtend an RVO Steuerberater
Abschaffung für KMU Ja Nein
 
Was bedeutet das konkret für die Kilometererfassung?

TrackJack unterstützt Sie dabei, indem es sich automatisch, zuverlässig und gemäß den Anforderungen der Steuerbehörden registriert, sodass Sie bei einer Steuerprüfung keine unangenehmen Überraschungen erleben.

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