Kürzlich wurde in den Medien berichtet, dass Die obligatorische Kilometererfassung für Kleinunternehmen wird abgeschafft.Diese Nachricht sorgt bei einigen Unternehmern für Verwirrung. Verständlich, aber wichtig zu wissen: Um zusätzliche Steuerbelastungen zu vermeiden, ist eine genaue Kilometererfassung weiterhin Pflicht. Dieser Artikel erklärt Ihnen genau, wie das funktioniert.
Zwei unterschiedliche Verpflichtungen (die oft verwechselt werden)
Die Verwirrung entsteht dadurch, dass es sich um zwei völlig unterschiedliche Registrierungen handelt:
1. CO₂-Registrierung (WPM) – Meldung an die Regierung
Dies ist die Konstellation, um die es in der Nachricht geht.
- Offizieller Name: Meldepflicht für arbeitsbedingte persönliche Mobilität (WPM)
- Ziel: Einblick in die CO₂-Emissionen der geschäftlichen Mobilität gewinnen.
- Gilt nur für Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern ab dem 1. Januar 2027
- Berichterstattung: jährlich an das RVO
- Zusätzliche Zahlungen haben keine steuerlichen Folgen.
Diese Verpflichtung wird für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten tatsächlich abgeschafft.
2. Kilometerregistrierung für die zusätzliche Steuer – Steuerpflicht
Dies ist eine völlig andere Verpflichtung, die nicht abgeschafft wird.
- Ziel: Nachweis, dass ein Auto privat für weniger als 500 km genutzt wird.
- Gilt für: alle Personen mit einem Firmenwagen, unabhängig von der Unternehmensgröße
- Aufsichtsbehörde: Steuerbehörden
- Ohne vollständige Registrierung: Standardzuschlag
Diese Verpflichtung bleibt uneingeschränkt gültig.
Warum eine vollständige Kilometeraufzeichnung obligatorisch ist
Fahren Sie einen Firmenwagen und möchten keine zusätzlichen Steuern zahlen?
Dann müssen Sie Folgendes nachweisen können:
- wie viele Kilometer Sie fahren
- wenn Sie fahren
- zu welchem Zweck (geschäftlich oder privat)
- Anfangs- und Endanzeige des Kilometerzählers
Die Steuer- und Zollverwaltung stellt in dieser Angelegenheit strenge Anforderungen. Ohne ein lückenloses und nachweisbares Fahrtenbuch kann im Rahmen einer Betriebsprüfung nachträglich eine zusätzliche Steuerfestsetzung erfolgen. Die Abschaffung der CO₂-Meldepflicht ändert daran nichts.
Die CO₂-Verpflichtung und die zusätzliche Steuer sind separat.
| Betreff (erforderlich) | CO₂-Registrierung (WPM) | Kilometerstand |
|---|---|---|
| Ziel | Einblick in die Emissionen | Vermeidung zusätzlicher Steuern |
| Gilt für | 250+ Mitarbeiter | Jeder mit einem Firmenwagen |
| Berichtend an | RVO | Steuerberater |
| Abschaffung für KMU | Ja | Nein |
- Haben Sie weniger als 250 Mitarbeiter?
Sie müssen nicht CO₂-Berichterstattung Es gibt noch viel zu tun. - Fahren Sie einen Firmenwagen ohne zusätzliche Steuern?
Du musst noch vollständige Kilometerregistrierung um mithalten zu können.
TrackJack unterstützt Sie dabei, indem es sich automatisch, zuverlässig und gemäß den Anforderungen der Steuerbehörden registriert, sodass Sie bei einer Steuerprüfung keine unangenehmen Überraschungen erleben.
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