Die Kfz-Steuer für Wohnmobile hat sich am 1. Januar 2026 geändert. Besitzer eines Wohnmobils können von einem ermäßigten Tarif profitieren. Das bedeutet, dass Sie weniger Kfz-Steuer zahlen, sofern Ihr Fahrzeug die offiziellen Anforderungen erfüllt.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Regeln, wann der halbe Steuersatz gilt und wie Sie die Wohnmobil-Straßensteuer korrekt beantragen.

Wann haben Sie Anspruch auf einen ermäßigten Steuersatz für Wohnmobile?

Was ist laut Steuerbehörden ein Wohnmobil?

Für die Wohnmobilsteuer gilt ein Wohnmobil als Personenkraftwagen, der:

  • verfügt über einen Innenraum, der für den Transport und die Unterbringung von Personen ausgestattet ist.
  • verfügt über eine permanente Kochgelegenheit
  • verfügt über eine dauerhafte Schlafmöglichkeit
  • erfüllt die seit dem 1. Mai 2002 geltenden Konstruktionsanforderungen.

Nur wenn Ihr Fahrzeug diese Bedingungen erfüllt, können Sie vom ermäßigten Kfz-Steuersatz für Wohnmobile profitieren.

Bitte beachten Sie: Die bloße Kennzeichnung des Fahrzeugs als „Wohnmobil“ in der Zulassungsbescheinigung reicht nicht automatisch aus. Der Fahrzeuginnenraum muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Halber Wohnmobil-Straßensteuersatz ab 2026

Von Viertelsatz auf halben Satz

Bis 2025 galt für viele Wohnmobile ein ermäßigter Steuersatz (ein Viertel des regulären Steuersatzes). Dieser änderte sich am 1. Januar 2026 auf die Hälfte. Das bedeutet, dass Sie nun 50 Prozent der regulären Kfz-Steuer zahlen.

Der neue Steuersatz tritt mit dem ersten vollen Zeitraum im Jahr 2026 in Kraft, in dem Sie zur Zahlung der Wohnmobilsteuer verpflichtet sind.

Beispiel: Läuft Ihr Abrechnungszeitraum vom 5. Dezember 2025 bis zum 4. März 2026, zahlen Sie für diesen Zeitraum weiterhin den Viertelsatz. Ab dem 5. März 2026 gilt der halbe Satz.

Sie können Ihren genauen Betrag mit dem Kfz-Steuer-Rechner der Steuerbehörden berechnen.

Beantragen Sie die Wohnmobil-Straßensteuer.

Wenn Sie den ermäßigten Steuersatz für Wohnmobile in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie diesen selbst beantragen. Dies können Sie mit dem Formular „Antrag auf Ermäßigung der Kfz-Steuer“ oder schriftlich tun.

Bewerbungen innerhalb von 30 Tagen

Melden Sie ein Wohnmobil bei der RDW (Niederländische Fahrzeugbehörde) auf Ihren Namen an? Dann ist es wichtig, den Antrag innerhalb von 30 Tagen zu stellen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, gilt der Sondertarif rückwirkend ab dem Datum der Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen.

Wenn Sie diesen Antrag später als 30 Tage nach Eingang einreichen, gilt der halbe Satz ab dem Datum des Eingangs Ihres Antrags.

Praktisch organisiert: Verwaltung und Sicherheit

Neben der Kfz-Steuer für Wohnmobile ist es ratsam, auch andere Angelegenheiten zu regeln, wie beispielsweise die genaue Dokumentation von Nutzung und Kosten. Für Unternehmer oder Geschäftsfahrer kann eine präzise Fahrtenaufzeichnung wichtig sein.

Auch für Wohnmobile spielt Sicherheit eine wichtige Rolle. Ein Wohnmobil hat oft einen hohen Wert und wird häufig über längere Zeiträume abgestellt. Mit einem Wohnmobil-Tracker können Sie den Standort Ihres Fahrzeugs überwachen und im Falle eines Diebstahls schneller eingreifen. Darüber hinaus ist es für Wohnmobilbesitzer interessant, die zurückgelegten Routen einsehen zu können.

Fortsetzen

Die Kfz-Steuer für Wohnmobile wurde 2026 von einem Viertel auf die Hälfte reduziert. Sie haben nur dann Anspruch auf den ermäßigten Steuersatz, wenn Ihr Wohnmobil die Konstruktionsanforderungen erfüllt und Sie Ihren Antrag fristgerecht einreichen. Prüfen Sie daher sorgfältig, ob Ihr Fahrzeug alle Anforderungen erfüllt, und reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig ein.

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